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Komplexsanierung der Grundschule Walkenried - Tragwerksplanung
Gemeinde Walkenried · Walkenried · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
Keine Vergabedetails publiziert
Diese Vergabeergebnis-Bekanntmachung enthält keine Angaben zu Auftragnehmer, Vertragswert oder Bieter-Anzahl. Das ist bei öffentlichen Vergaben in Deutschland häufig — rund 60 % aller Vergabeergebnisse werden ohne diese Kerndaten publiziert.
Details finden Sie möglicherweise direkt auf der Portal-Seite der Vergabestelle.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Tragwerksplanung für die Komplexsanierung der Grundschule Walkenried.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung im Rahmen eines offenen Verfahrens.
- Die Leistung ist am Erfüllungsort Walkenried zu erbringen.
- Bieter müssen ihre fachliche und wirtschaftliche Eignung nachweisen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Komplexsanierung der Grundschule Walkenried - Tragwerksplanung
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
deutsches Recht
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Herangehensweise an die Aufgabe 50 %Qualität
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Vorgesehener Projektleiter / vorgesehenes Projektteam 30 %Qualität
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Honorar 20 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Sieht sich ein Teilnehmer durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Keine Angebote eingegangen
1 Veröffentlichung
- 27.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.660 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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