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Stadt Wilthen, Gebäudereinigungsleistungen
Stadt Wilthen · Wilthen · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 28.09.2026, 23:59 Uhr (noch 21 Tage)
Beschreibung
Stadt Wilthen, Gebäudereinigungsleistungen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die umfassende Gebäudereinigung für kommunale Liegenschaften der Stadt Wilthen.
- Das Verfahren wird als beschränkte Ausschreibung durchgeführt.
- Der geschätzte Gesamtwert des Auftrags beläuft sich auf 1.084.000 EUR.
- Bieter müssen einschlägige Referenzen über vergleichbare Reinigungsleistungen vorlegen.
Die Stadt Wilthen schreibt Gebäudereinigungsleistungen mit einem geschätzten Auftragswert von 1.084.000 EUR aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
nein
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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1 Angebotsgesamtpreis 0,6 %Preis
Siehe Auftragsunterlagen "03_3_Kriterienmatrizen".
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6 Verfügbarkeit, Präsenz 0,1 %Qualität
Siehe Auftragsunterlagen "03_3_Kriterienmatrizen".
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Es ist der Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu führen - Mindestforderung für den Zugang zum Verfahren - Nachzuweisen ist: 1. Eintragung in ein Handelsregister falls, eine Eintragungspflicht besteht, oder Eintragung in die Handwerksrolle bzw. das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe, oder Eintragung in ein vergleichbares Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes (bei ausländischen Bietern). 2. Gewerbeanmeldung für Gebäudereinigung bzw. Reinigungsdienstleistungen. 3. Erklärung zur ordnungsgemäßen Berufsausübung, dass der Bieter zur Ausführung von Reinigungsleistungen berechtigt ist und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Gewerbes erfüllt. Die Eigenerklärung erfolgt mit der Unterschrift auf dem Antragsbogen. 4. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. 5. Bei Einsatz von Nachunternehmern (sofern bereits benannt) sind entsprechende Nachweise auch für Nachunternehmer vorzulegen, soweit diese Leistungen erbringen, für die eine entsprechende berufliche Befähigung erforderlich ist. 6. Registerauszüge dürfen in der Regel nicht älter als sechs Monate sein, sofern keine abweichende Regelung getroffen wird. Neben Einzelunternehmen sind Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften (BG) zugelassen. Rechtsform von BG: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter; Abgabe der Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (GWB §1) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Antragsbogen gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zu führende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. GWB §§ 123, 124, der Nachweis zu Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall aufweisen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Betriebshaftpflicht): ≥ 3.000.000 EUR, Obhuts- und Bearbeitungsschäden: ≥ 500.000 EUR, Umweltschäden (Umwelt-Haftpflicht, z.B. Verschmutzung, Ablagerungen): ≥ 500.000 EUR, Schlüsselverlustschäden (Verlust oder Beschädigung von Schlüssel/Schließanlagen): ≥ 125.000 EUR. Die Deckungssummen müssen mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
400000 EUR brutto
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Referenzen vorzulegen: 1. Mindestens eine Referenz (1) über die Durchführung von Unterhaltsreinigungsleistungen in Gebäuden mit den Anforderungen: Betreuung mehrerer Gebäude bzw. Liegenschaften innerhalb eines Auftrags, Laufzeit ≥ 2 Jahre, Reinigung von Schulen, Sportstätten oder vergleichbaren Einrichtungen mit hoher Nutzerfrequenz und erhöhten Anforderungen an Hygiene und Organisation, Reinigungsfläche Summe aller Objekte von ≥ 8.000 m², Auftragsvolumen ≥ 200.000 € p.a. 2. Mindestenz eine Referenz (2) Glasreinigungsleistungen in Gebäuden mit den Anforderungen: Leistungserbringung für mehrere Gebäude bzw. Liegenschaften innerhalb eines Auftrags, Laufzeit ≥ 2 Jahre, Reinigung in größeren Gebäuden bzw. Gebäudekomplexen mit vergleichbaren Glasflächen, Fassadenstrukturen oder organisatorischen Anforderungen, Reinigungsfläche Summe aller Objekte von ≥ 1.500 m² (Glasfläche einseitig). Die Anforderungen sind kumulativ zu erfüllen und müssen durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Eine Zusammenrechnung oder Kombination einzelner Anforderungen aus mehreren Referenzen ist nicht zulässig. Eine Referenz wird nur dann als geeigneter Referenznachweis anerkannt, wenn alle genannten Mindestanforderungen vollständig erfüllt sind. Nur Bewerber, die diese Referenzanforderung sowie sämtliche weiteren in den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungsanforderungen erfüllen, werden als geeignet für die weitere Teilnahme am Vergabeverfahren berücksichtigt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 21 Tage
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Geschätzter Wert 1.084.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 28.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.518 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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