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Studierendenwerk Rostock-Wismar: Generalplanerleistungen für den Neubau von Anbauten an ein bestehendes Gebäude für studentisches Wohnen in Rostock, Max-Planck-Straße
Studierendenwerk Rostock-Wismar · Rostock · Mecklenburg-Vorpommern · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 05.10.2026, 08:00 Uhr (noch 28 Tage)
Beschreibung
Studierendenwerk Rostock-Wismar: Generalplanerleistungen für den Neubau von Anbauten an ein bestehendes Gebäude für studentisches Wohnen in Rostock, Max-Planck-Straße
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Erbringung von Generalplanerleistungen für einen Wohnheimanbau in Rostock.
- Das Verfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt.
- Bieter müssen ihre Eignung durch entsprechende Referenzen im Bereich der Generalplanung nachweisen.
- Der geschätzte Auftragswert für die Planungsleistungen beträgt 1.000.000 EUR.
Das Studierendenwerk Rostock-Wismar schreibt Generalplanerleistungen für den Neubau von Anbauten an ein bestehendes Wohnheim aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
nicht einschlägig
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Maßgeblich ist der Gesamtangebotsbetrag. Dieser wird aus der Summe der Angebots-beträge gebildet (vgl Anlage A 1. Leitfaden unter II.2.). 100 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
1. Projektleiter Planung (Objektplanung Gebäude und In-nenräume) Es ist der Projektleiter Planung zu benennen. Er hat die folgende berufliche Qualifikation aufzuweisen: Beizubringen ist ein Nachweis darüber, dass er nach den Architektengesetzen oder Inge-nieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. bauvor-lageberechtigter Ingenieur in der Fachrichtung Bauwesen zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden. Erforderlich ist für Ingenieure ferner die Bauvorlageberechtigung nach § 65 LBauO M-V (Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015; Fundstelle: GVOBl. M-V 2015, S. 344). Diese ist bei Ingenieuren in der Fachrichtung Bauwesen durch den Nachweis der Eintra-gung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure bei der Ingenieurkammer zu erbringen. 2. Verantwortlicher Berufsträger Tragwerksplanung Es ist der verantwortliche Berufsträger namentlich zu benennen. Er hat die folgenden beruflichen Qualifikationen aufzuweisen: Beizubringen ist ein Nachweis darüber, dass der Bieter nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur Fachrichtung Bauingenieurwe-sen zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegen-seitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. — Erforderlich ist ferner der Nachweis der Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner der Ingenieurkammern. 3. Verantwortlicher Berufsträger Technische Ausrüstung Heizung/Lüftung/Sanitär Es ist der verantwortliche Berufsträger namentlich zu benennen. Er hat die folgenden beruflichen Qualifikationen aufzuweisen: Beizubringen ist ein Nachweis darüber, dass er nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur in einer der Fachrichtungen Bauingeni-eurwesen, Maschinenbau, Heizung/Lüftung/Sanitär, Energie- und Gebäudetechnik oder gleichwertig/vergleichbar zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bun-desrepublik Deutschland als Bauingenieur tätig zu werden. Der Nachweis kann erbracht werden durch Vorlage des Diploms oder der Eintragung in die Liste der Ingenieure bei der Ingenieurkammer. 4. Verantwortlicher Berufsträger Technische Ausrüstung Elektro Es ist der verantwortliche Berufsträger namentlich zu benennen. Er hat die folgenden beruflichen Qualifikationen aufzuweisen: Beizubringen ist ein Nachweis darüber, dass er nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur in der Fachrichtung Bauingenieurwe-sen, Elektrotechnik, Gebäudetechnik oder Energietechnik oder vergleichbar zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerken-nung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur in der Fachrichtung Elektrotechnik, Gebäudetechnik oder Energietechnik tätig zu werden. Der Nachweis kann erbracht werden durch Vorlage des Diploms oder der Eintragung in die Liste der Ingenieure bei der Ingenieurkammer. 5. Verantwortlicher Berufsträger Objektplanung Freianla-gen Es ist der verantwortliche Berufsträger namentlich zu benennen. Er hat die folgenden beruflichen Qualifikationen aufzuweisen: Beizubringen ist ein Nachweis darüber, dass er nach den Architektengesetzen oder Inge-nieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt bzw. Ingenieur für Landschaftsplanung zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbe-sondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden. Der Nachweis ist durch Vorlage des Diploms oder durch Bescheinigung der Architekten- oder Ingenieurkammer zu erbringen. 6. Verantwortlicher Berufsträger Bauphysik: Wärmeschutz und Energiebilanzierung Es ist der verantwortliche Berufsträger namentlich zu benennen. Er hat eine der folgenden beruflichen Qualifikationen aufzuweisen: • Hochschulabschluss in einer der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Bauphysik, Physik, Technische Gebäudeausrüstung, Maschinenbau oder Elektro-technik mit nachweisbarem Schwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens oder • Nachweis der Berechtigung zur Unterzeichnung von bautechnischen Nachweisen des Wärmeschutzes nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften des Bundeslan-des Mecklenburg-Vorpommern oder • Qualifikation als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärme-schutz oder • Erfolgreicher Abschluss der Qualifikationsprüfung Energieberatung des BAFA 7. Verantwortlicher Berufsträger Bauphysik: Bauakustik (Schallschutz) Es ist der verantwortliche Berufsträger namentlich zu benennen. Er hat eine der folgenden beruflichen Qualifikationen aufzuweisen: • Hochschulabschluss in einer der Fachrichtungen Bauphysik, Gebäudephysik, Um-weltingenieurwesen, Bauingenieurwesen oder einer gleichwertigen Ausbildung oder • Nachweis der Berechtigung zur Erstellung schalltechnischer Nachweise (bautechni-scher Nachweis Schallschutz) nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern 8. Verantwortlicher Berufsträger Brandschutz Es ist der verantwortliche Berufsträger namentlich zu benennen. Er hat die folgenden beruflichen Qualifikationen aufzuweisen: Nachweis, dass er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur in der Fachrichtung Bauingenieurwesen zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden. Erforderlich ist ferner der Nachweis der Eintragung in die Liste der Brandschutzplaner.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Verlangt wird eine Eigenerklärung darüber, ob der Bewerber über eine Berufshaft-pflichtversicherung mit den nachfolgend aufgeführten Deckungssummen verfügt oder ob ein Versicherer für den Fall des Zuschlags bereit ist, einen entsprechenden Versicherungs-vertrag mit dem Bieter abzuschließen: Mindestanforderungen: Deckungssumme Personenschäden: 5,0 Mio EUR Deckungssumme sonstige Sach- und Vermögensschäden: 5,0 Mio EUR Auf Anforderung ist der Nachweis durch eine Bescheinigung zu erbringen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die Referenzen sollen Planungsleistungen betreffen, die die folgenden Kriterien erfüllen: • Generalplanung Leistungsphasen 5-8 o Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5-8 gem. § 34 HOAI 2021 o Tragwerksplanung Leistungsphasen 5-6 gem. § 51 HOAI 2021 o Technische Ausrüstung Leistungsphasen 5-8 gem. § 55 HOAI 2021 (Anla-gengruppen: ▪ Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (KG 410) ▪ Wärmeversorgungsanlagen (KG 420) ▪ Lufttechnische Anlagen (KG 430) ▪ Starkstromanlagen (KG 440) • BGF: mindestens 2.500 m2 • Gesamt-Baukosten von zumindest 4,5 EUR netto (Kostengruppen 300+400) • Fertigstellung (der LPhe 8): nicht vor dem 01.10.2021 • Honorarzone: 3 (mindestens) Mindestanforderungen: mindestens eine Referenz
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für Teilnahmeanträge gilt § 160 Abs 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 1.000.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 05.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.669 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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