Mit den Eignungskriterien ist die grundsätzliche Eignung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die Vorlage der Nachweise ist Voraussetzung für die Wertung des Angebotes im Verfahren. Können die Nachweise in der angegebenen Anzahl und Qualität nicht nachgewiesen werden, muss das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden. Vergleichbare Referenzen für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter sind im Mindesten jeweils 2 Referenzen für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter im Bereich der Sicherheitskoordination nach Baustellenverordnung für innerstädtische Bauvorhaben oder Bebauung von Gewerbegebieten im Bereich Wasserbau/ Hochwasserschutz mit Angabe des Vorhabens, der Herstellkosten (mind. 1,0 Mio EUR netto), des erbrachten Leistungsumfangs, des Bearbeitungszeitraums und des Bauzeitraumes sowie des entsprechenden Ansprechpartners. Die Referenzen für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter können aus den gleichen Bauvorhaben vorgelegt werden, sofern beide Personen am Fachbereich Sicherheitskoordination nach Baustellenverordnung beteiligt waren. Die Referenzen müssen für abgeschlossene Bauvorhaben vorgelegt werden, die nach dem 01.01.2016 fertig gestellt worden sind.