AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://xvergabe.de/awardProcedure/01a08f41-9e92-47c9-8da2-55417c3d240e) · Abgerufen am 16.09.2026 17:51 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/01a08fe4-a70e-4354-a49f-dca0a8ca6efb/

Hardware-Rahmenvereinbarung 2026

Notice-ID: 01a08fe4-a70e-4354-a49f-dca0a8ca6efb · Procedure-ID: 01a08f41-9e92-47c9-8da2-55417c3d240e

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
BITMARCK, Essen
Veröffentlicht
15.09.2026
Frist (Submission)
15.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30200000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
231.000.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Abschluss einer Hardware-Rahmenvereinbarung in vier Losen.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1 Arbeitsplatz-Hardware

Geschätzter Wert
53.000.000 €

Los 2 — Los 2 Server-Hardware

Geschätzter Wert
91.000.000 €

Los 3 — Los 3 Netzwerkkomponenten-Hardware

Geschätzter Wert
40.000.000 €

Los 4 — Los 4 Storagekomponenten-Hardware

Geschätzter Wert
47.000.000 €

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
91 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).