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Sanierung der Dinter-Oberschule Borna hier: Los 1 – Objektplanung gemäß § 34 ff. i.V.m. Anlage 10.1 HOAI ab der LPH 5
Stadt Borna · Borna · Sachsen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 27.10.2026, 11:00 Uhr (noch 31 Tage)
Beschreibung
Sanierung der Dinter-Oberschule Borna hier: Los 1 – Objektplanung gemäß § 34 ff. i.V.m. Anlage 10.1 HOAI ab der LPH 5
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Objektplanung (ab LPH 5) für die Sanierung der Dinter-Oberschule Borna.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung im Rahmen eines nicht offenen Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb.
- Die Eignung wird anhand von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geprüft.
- Der Erfüllungsort ist Borna.
Gesucht wird die Objektplanung für die Sanierung der Dinter-Oberschule Borna, beginnend mit Leistungsphase 5 gemäß HOAI.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 17 Abs. 8, 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Das Ziel ist die Zuschlagserteilung des losweisen Leistungsbilds gemäß §§ 34 ff. HOAI (Objektplanung) für die Planung und Umsetzung des kommunalen Bauvorhabens „Sanierung der Dinter-Oberschule“ ab der LPH 5. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Soweit die Vergabestelle nicht bereits auf das nach Wertung der ersten Angebote bestplatzierte erste Angebot den Zuschlag erteilt, ist vorgesehen, die 2. Phase des Verfahrens, die Verhandlungsgespräche in der 50./51. KW 2026 mit allen oder einzelnen Bietern durchzuführen.“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
entfällt
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 54,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,5 (entspricht der Gewichtung von 45,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet 45 %Qualität
Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand eines der im Formblatt 3 oder 4 benannten Referenzprojekte darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftraggeber, dargestellt und gelöst werden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert? - Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber? - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz? - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal vier Seiten DIN A4 einzuschränken. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 54,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,5 (entspricht der Gewichtung von 45,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlags-kriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
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In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet 30 %Qualität
Kriterium 1 - Vorstellung der Projektdurchführung: Der Auftraggeber wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Vorstellung der Projektstruktur/Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben des Auftraggebers, das Bauvorhaben bis August 2030 fertiggestellt zu haben. Die Durchführung der Bauleistungen erfolgt im laufenden Betrieb. Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten: - Darstellung einer Terminschiene für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der o Angabe von Meilensteinen, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind, o Darstellung einer bauabschnittsweisen Umsetzung/Bauphasenkonzept und kreuzungsfreien Organisation von Baustelleneinrichtung, Baustellenbetrieb und parallelem Schulbetrieb o Konzeptionelle Ausführungen zu der eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen, Darstellung der Präsenz vor Ort während der Planungsphase - Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, Darstellung der Präsenz vor Ort - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Terminschiene zu erwarten sind Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %). Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
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In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 30,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet 25 %Kosten
Kriterium 3 - Honorar / Preis Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 5 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter - Anrechenbare Kosten Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. Netto [Euro] Brutto [Euro] KG 200 61.220,00 72.851,80 KG 300 4.587.640,00 5.459.291,60 KG 400 1.895.812,33 2.256.016,67 KG 500 1.274.724,10 1.516.921,68 KG 600 0,00 0,00 Die Tabelle zeigt die zusammengefassten Kosten. Die konkreten Anrechenbaren Kosten sind dem Kapitel 4 zu entnehmen. Die Angaben beruhen auf der Kostenberechnung gemäß DIN 276 der Stadt Borna, Stand September 2026. Eine Detaillierung findet sich in Anlage A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von 9,305 Mio. EUR brutto über die KG 200 bis 700 anzunehmen. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. - Honorarzone Die Honorarzone wird gemäß HOAI vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen. - Mitzuverarbeitende Bausubstanz Entsprechend § 2 Abs. 1 (7) HOAI ist eine anrechenbare Bausubstanz anzusetzen. Diese wird mit 3 % der Aufwendungen der KG 300 der Kostenrahmenschätzung der Stadt Borna vorgegeben und wie folgt absolut über den Gesamtprojektzeitraum vertraglich gebunden: Los 1: 3,0 % der KG 300, netto: 137.629,20 EUR netto Veränderliche Honorarparameter - Honorarsatz Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. - Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Modernisierung gemäß § 2 Abs. 6 HOAI. Daher ist ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindestumbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein. - Nebenkostenpauschale Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. - Stundensätze und Pauschalen Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den o Projektleiter o Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) o Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u.a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 30,0 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Das Formblatt 5 ist zwingend zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar (s. Formblatt 5, Seite 2) über die Grundleistungen (inklusive mitzuverarbeitende Bausubstanz, Umbauzuschlag und Nebenkosten). Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D): Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und 3,0 Mio. für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter erklären, dass eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Es ist darüber hinaus zu erklären, dass dieser Versicherungsschutz, während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen für jedes Mitglied abzugeben. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 01.10.2025 ausgestellt worden sein.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
1. Referenzliste des Unternehmens (Formblatt 3): Es ist eine Übersicht der geplanten und gebauten Projekte der letzten zehn Jahre einzureichen. Das Formblatt 3 ist zu verwenden. Die Referenzleistungen müssen dabei die im Folgenden definierten Angaben erfüllen: - Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer) - erbrachte Leistungen / Leistungsphasen gemäß HOAI - Bruttobaukosten KG 200 bis 600 - losbezogene Bruttobaukosten nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung Bei der Wertung berücksichtigt werden neben Referenzen, die direkt im Unternehmen selbst erbracht wurden, auch solche Referenzprojekte, die durch den für dieses Projekt vorgesehenen Projektleiter in einem anderen Unternehmen bearbeitet wurden. Folgende Hauptanforderungen (HF) gelten: - Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.10.2016 - Mindestens ein Projekt Sanierung/Modernisierung/Umbau für die Nutzung einer Bildungs- und/oder Betreuungseinrichtung für Kinder und/oder Jugendliche Die Nichterfüllung einer oder mehrerer der zuvor aufgeführten Hauptanforderungen (HF) führt zur Bewertung aller in der Referenzliste genannten Referenzen mit „0 Punkten“ (unabhängig von den anderen Angaben in der Referenzliste). Gewertet werden die drei benannten Projekte gemäß Formblatt 3. Die Vorlage von jeweils mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Die nachfolgend unter 2. geforderte Einzelreferenz über die Sanierung eines Gebäudes vergleichbarer Nutzung und Komplexität wird im Rahmen dieser Wertung nicht berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Die Wertung ist dem Formblatt 3 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Das Formblatt 3 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen sollen nicht eingereicht werden, da diese für die Bewertung nicht relevant sind. 2. Einzelreferenz: Sanierung eines Gebäudes mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität im laufenden Betrieb (Formblatt 4): Der Auftraggeber fordert von den Bietern, dass eine Referenz (die Referenz darf nicht im Rahmen der Referenzliste bereits vorgetragen sein) entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei der Wertung berücksichtigt werden neben Referenzen, die direkt im Unternehmen selbst erbracht wurden, auch solche Referenzprojekte, die durch den für dieses Projekt vorgesehenen Projektleiter in einem anderen Unternehmen bearbeitet wurden. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Referenz hat folgende Parameter zu berücksichtigen: Los 1: Leistungsbild Objektplanung, Gebäude: mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 5 bis 8 entsprechend Anl. 10.1 HOAI, Bruttobaukosten (KG 300+400): mindestens 5,0 Mio. € brutto. Als Hauptanforderungen (HF) gelten: - Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.10.2016 - Losbezogene Bruttobaukosten (gemäß vorhergehender Darstellung) über KG 300 und 400 mind. 5,0 Mio. € brutto Die Nichterfüllung der vorstehend aufgeführten Hauptanforderungen (HF) führt zur Bewertung der angeführten Referenz mit „0 Punkten“ (unabhängig von den anderen Angaben bzgl. dieser Referenz). Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Ein Referenzschreiben ist beizufügen. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18,00 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 4 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Qualifikation als Architekt und/oder Ingenieur sowie der Bauvorlageberechtigung (Formblatt 2, Punkt B): Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 2, Punkt C): Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bieterge-meinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 2, Punkt C) Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Der Antrag ist schriftlich einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 31 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 27.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
-
Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.716 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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