AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/01a0c3cb-71fc-46a7-a145-6283e3edcf15/zustellweg-auswaehlen) · Abgerufen am 16.10.2026 06:42 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/01a0c3cf-310a-442d-b227-6d3a8bbf2b63/

Neubau Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Berggießhübel / Los 301 - Baustelleneinrichtung

Notice-ID: 01a0c3cf-310a-442d-b227-6d3a8bbf2b63 · Procedure-ID: 01a0c3cb-71fc-46a7-a145-6283e3edcf15

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bad Gottleuba - Berggießhübel, Bad Gottleuba Berggießhübel
Veröffentlicht
22.09.2026
Frist (Submission)
12.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45113000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
40.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Leistungen des Loses 301 umfassen die vollständige Einrichtung, Kennzeichnung und Absicherung der Baustelle im Straßenbereich einschließlich Bautafel, Bauzaun aus Stahlrahmenelementen (250 m) sowie dessen Vorhaltung über die gesamte Bauzeit (19.500 m). Zusätzlich sind die erforderlichen Container für Sanitäreinrichtungen (Damen/Herren) und die örtliche Bauüberwachung (Bauleitungscontainer, 15 m²) bereitzustellen, vorzuhalten und nach Bauende zu räumen.

Vertragslaufzeit

Periode
15 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Stadt Bad Gottleuba - Berggießhübel, Bad Gottleuba Berggießhübel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).