AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/01a0cd72-b4d8-4f2d-acae-f6a1fbb8cd88/zustellweg-auswaehlen) · Abgerufen am 02.11.2026 08:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/01a0cd78-7782-4b10-b06f-572a478d6f2b/

Nichtoffener Wettbewerb RPW 2013 §3 (3) Musikinstrumentenmuseum Markneukirchen

Notice-ID: 01a0cd78-7782-4b10-b06f-572a478d6f2b · Procedure-ID: 01a0cd72-b4d8-4f2d-acae-f6a1fbb8cd88

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Markneukirchen, Markneukirchen
Veröffentlicht
24.09.2026
Frist (Submission)
28.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
71221000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
747.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Einstufiger, nichtoffener Planungswettbewerb nach RPW 2013 §3 (3) zur Erweiterung und Sanierung des denkmalgeschützten Musikinstrumenten-Museums Markneukirchen. Gegenstand des Planungswettbewerbs ist die Erweiterung des denkmalgeschützten Musikinstrumenten-Museums Markneukirchen durch einen Neubau, der das spätbarocke Bürgerhaus „Paulus-Schlössel“ funktional und räumlich ergänzt. Der Neubau ist mit dem Bestandsgebäude zu verbinden. Im Zuge der Maßnahme sind das „Paulus-Schlössel“ denkmalgerecht zu sanieren, technisch zu modernisieren und barrierefrei zu erschließen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).