AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung eines Gerätewagen-Logistik GW-L1 Massenklasse M3 nach DIN 14555-21 und der ZFeu Ba-Wü 2025
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Nehren , Nehren
- Veröffentlicht
- 01.10.2026
- Frist (Submission)
- 30.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34144210 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Geschätzter Wert
- 290.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Fahrgestell für einen GW-L1 Massenklasse III, ZGM 16t, mit Doppelkabine — Aufbau ür einen GW-L1 Massenklasse III, ZGM 16t als Festkofferaufbau mit Geräteraum und Ladebordwand — Feuerwehrtechnische Beladung. Die Beladung enthält nur Geräte, keine Rollcontainer. Rollcontainer sind bereits vorhanden.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Fahrgestell
- Geschätzter Wert
- 130.000 €
Los 2 — Feuerwehrtechnischer Aufbau
- Geschätzter Wert
- 140.000 €
Los 3 — Feuerwehrtechnische Beladung
- Geschätzter Wert
- 20.000 €
Vertragslaufzeit
- Periode
- 36 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).