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Lieferung Strom Stadt Rötha für 2027 und 2028
Stadt Rötha · Rötha · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 05.11.2026, 11:00 Uhr (noch 30 Tage)
Beschreibung
Lieferung Strom Stadt Rötha für 2027 und 2028
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung ist die Stromlieferung für die Stadt Rötha für die Jahre 2027 und 2028.
- Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung für die Lieferung von Energie.
- Der CPV-Code 09310000 deutet auf die Lieferung von Elektrizität hin.
Die Stadt Rötha sucht einen Lieferanten für Strom für die Jahre 2027 und 2028.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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DEU 100 %Preis
Die Wertung der Angebote basiert auf den einzutragenden Arbeitspreisen. Hier gehen wir davon aus, dass die bestellten Mengen komplett verbraucht werden. Das preislich beste Gesamtangebot über alle Jahre erhält den Zuschlag.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens richtet sich nach §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 160 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummern 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Ausnahme nach § 160 Absatz 3 Satz 2 GWB für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB bleibt unberührt. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt ebenfalls unberührt. Gemäß § 134 Absatz 2 GWB darf der Vertrag grundsätzlich erst nach Ablauf von 15 Kalendertagen nach Absendung der Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information. Maßgeblich ist die Absendung, nicht der Zugang. Für die Geltendmachung der Unwirksamkeit eines bereits geschlossenen Vertrags gelten die besonderen Fristen und Voraussetzungen des § 135 Absatz 2 GWB: grundsätzlich 30 Kalendertage nach einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Information über den Vertragsschluss, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach deren Veröffentlichung. Rügen sind an den Auftraggeber zu richten. Nachprüfungsanträge sind bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 30 Tage
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1 Veröffentlichung
- Frist 05.11.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.361 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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