AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutsche Bundesbank, Generalplanung für eine standardisierte Umsetzung Video und Konzepterstellung GMS, bundesweite Liegenschaften, Leistungsphase LP 2-9 HOAI
Stammdaten
- Auftraggeber
- Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen, Frankfurt am Main
- Veröffentlicht
- 11.10.2026
- Frist (Submission)
- 12.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gem. § 17 VgV mit Teilnahmewettbewerb sollen Planungsleistungen und Bauüberwachung als Generalplanung für eine standardisierte Umsetzung Video und Konzepterstellung GMS im Rahmen der Maßnahme "Projekt 34.0685 - Standardisierte Umsetzung Video-Objektschutz und Konzeptentwicklung für ein Gefahrenmanagementsystem" der Deutschen Bundesbank vergeben werden. Das Projekt umfasst die Generalplanung für eine standardisierte Videoüberwachungsanlage in 31 bundesweit verteilten Liegenschaften der Deutschen Bundesbank. Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt die Vergabe der Leistungsphasen 2 - 9 HOAI sowie besondere Leistungen. Hierbei behält sich die Deutsche Bundesbank eine stufenweise Vergabe vor, abhängig von der weiteren Genehmigung der Realisierung des Projekts. Mit Vertragsabschluss ist die Vergabe der Leistungsstufe 1 (Leistungsphase 2) vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 210 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.