AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/01a11f4a-20ed-416f-849a-db74608bb78f) · Abgerufen am 06.11.2026 19:44 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/01a11f4a-20ed-416f-849a-db74608bb78f/

Entwicklung Grundschulstandort „Lindenschule“, 02977 Hoyerswerda, Los 2 Tragwerksplanung, Los 3 TGA AnlGr 1-3, Los 4 TGA AnlGr 4-5 Objektplanung Gebäude

Notice-ID: 01a11f4a-20ed-416f-849a-db74608bb78f · Procedure-ID: 019f4cc6-6a1b-4cc6-88cd-71758be10555

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Stammdaten

Auftraggeber
Große Kreisstadt Hoyerswerda, Hoyerswerda
Veröffentlicht
11.10.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
531.887 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Entwicklung Grundschulstandort „Lindenschule“, 02977 Hoyerswerda, Los 2 Tragwerksplanung, Los 3 TGA AnlGr 1-3, Los 4 TGA AnlGr 4-5 Objektplanung Gebäude

Lose

3 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
30.09.2026
Ende
31.12.2026
Verlängerungsoption
bis zu 5× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (3)
Elektroplanung Bautzen GbR · Mathes Beratende Ingenieure GmbH · Planungsbüro Roth GmbH
Vertragsabschluss
21.09.2026
Zuschlagsentscheidung
09.09.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (3)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).