Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Bauwesen & Infrastruktur ⚡ Eilverfahren
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet 4 Lose

„Sanierung des Verwaltungsgebäudes der ehem. Stadtbrauerei Penig“

Stadt Penig · Penig · Sachsen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)

Angebote bis 01.12.2026, 11:00 Uhr (noch 26 Tage)

Teilnahme- bzw. Angebotsfrist
01.12.2026, 11:00 Uhr
noch 26 Tage
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Lose
4
Veröffentlicht
28.10.2026
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Beschreibung

Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 2 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 2 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt). 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - Brandschutzkonzept gemäß AHO-Heft 17, LPH 1 bis 4, - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zu Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 4, - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 4, - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 4. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (v

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KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gegenstand ist die Sanierung des Verwaltungsgebäudes der ehemaligen Stadtbrauerei Penig, Erfüllungsort ist Penig im Bundesland Sachsen.
  • Das Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, die Auftragsart wird als Dienstleistung angegeben.
  • Der CPV-Code 71240000 weist auf Architektur- und Ingenieurleistungen hin, ob Bauleistungen selbst vergeben werden, ist aus der Bekanntmachung nicht eindeutig erkennbar.
  • Losaufteilung, Umfang, Auftragswert und Eignungsnachweise sind in der Bekanntmachung nicht angegeben und sollten vor einer Teilnahme in den Vergabeunterlagen geprüft werden.

Die Stadt Penig schreibt die Sanierung des Verwaltungsgebäudes der ehemaligen Stadtbrauerei Penig aus.

Die Bekanntmachung ist als Dienstleistung klassifiziert, der CPV-Code 71240000 (Architektur-, Bau-, Ingenieur- und Vermessungsleistungen) deutet jedoch auf Planungsleistungen hin, während der Titel eine Sanierung beschreibt. Ein geschätzter Auftragswert, Fristen und konkrete Eignungsanforderungen sind in der Bekanntmachung nicht angegeben; üblicherweise werden bei Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Referenzen und Nachweise zur Leistungsfähigkeit verlangt, dies steht hier jedoch nicht im Text.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V.m. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Ziel ist die Zuschlagserteilung der losweisen Leistungsbilder gemäß §§ 34 ff. HOAI (Objektplanung), §§ 49 ff. HOAI (Tragwerksplanung), §§ 53 ff. HOAI (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3, 8) und §§ 53 ff. HOAI (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 bis 7) für die Planung und Umsetzung des kommunalen Bauvorhabens „Sanierung des ehem. Verwaltungsgebäudes der Stadtbrauerei Penig“. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Eine frühestmögliche Information gemäß § 134 GWB ist ab der 04. KW 2027 möglich.“

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich

Grenzüberschreitendes Recht

entfällt

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Objektplanung gemäß § 34 ff. i.V. mit Anlage 10.1 HOAI
  • Prozentanteil 30 % mit maximal 36 Punkten 30 %
    Qualität

    Vorstellung der Projektdurchführung (Los 1: 30,00 %, Lose 2-4: 40 %): Der Auftraggeber wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Vorstellung der Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben des Auftraggebers, das Bauvorhaben bis 31.12.2029 fertiggestellt zu haben. Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten: - Darstellung einer Terminschiene für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der Angabe von Meilensteinen, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind, Darstellung der Umsetzung/Ausführungstechnologie und kreuzungsfreien Organisation von Baustellenein-richtung und Baustellenbetrieb unter Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen, konzeptionelle Ausführungen zur eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen, Darstellung der Präsenz vor Ort während der Planungsphase. - Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, - Erörterung zur unternehmenseigenen Umsetzung der Präsenz vor Ort mit Angabe einer Terminanzahl pro Monat für die Planungsphase sowie während der Bauüberwachung, - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Terminschiene zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit maximal 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) und in den Losen 2 bis 4 unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,0 mit maximal 48,00 Punkten (entspricht der Gewichtung von 40 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte, jedoch nicht sämtliche Aspekte, beantwortet. Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht eindeutig nachvollziehbar erklärt. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 %, jedoch nicht sämtlicher Aspekte, unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

  • Prozentanteil genau mit 25 % und maximal 30 Punkten 25 %
    Qualität

    Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung (Los 1: 25,00 %, Lose 2 bis 4: 35 %): Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes beispielhaft (mind. zwei Beispiele) erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftraggeber, dargestellt und gelöst wurden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung zum unternehmenseigenem Kostenmanagement soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Zu welchem Zeitpunkt wurde der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert? - Wie erfolgte die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber? - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze wurden zur Konfliktbewältigung eingesetzt? Darüber hinaus wird der Bieter um Erörterung folgender Aspekte gebeten: - Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber (Stadtverwaltung Penig) über Kostenveränderungen informiert? Wie erfolgt diese Information und Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber? - Welche Probleme können bereits heute aus der von Seiten des Auftraggebers angestrebten Budgetgröße erwartet werden? Welche möglichen Lösungsansätze bzw. Strategien können bereits mit Beginn der Planung zu einer Konfliktminderung zielführend umgesetzt werden? - Nur Los 3: Welche Schnittstellen in Planung und Kosten ergeben sich aus der Forderung der Nicht - Verwendung fossiler Brennstoffe? Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit maximal 30,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) und in den Losen 2 bis 4 unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,5 mit maximal 42,00 Punkten (entspricht der Gewichtung von 35,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte, jedoch nicht sämtliche Aspekte, beantwortet. Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht eindeutig nachvollziehbar erklärt. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 %, jedoch nicht sämtlicher Aspekte, unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

  • Prozentanteil 25 % mit maximal 30 Punkten 25 %
    Qualität

    Kriterium 3 – Projektskizze (nur im Los 1 – Objektplanung, 25,00 %): Die Vorentwurfsplanung betrachtet die Sanierung des gesamten Ensembles der ehem. Stadtbrauerei als ein Objekt. Durch die an die Stadt herangetragenen Interessenlagen ist nunmehr das Nutzungs- und Raumkonzept des Verwaltungsgebäudes in sich autark umzusetzen. An der Stelle ist es die Aufgabe der teilnehmenden Planungsbüros, eine alternative Standortlage des Aufzuges unter Beachtung einer autarken Erschließung des Verwaltungsgebäudes zum bestehenden Ensemble zu erarbeiten. Der Auftraggeber fordert keine Leistungen, die dem Leistungsbild gem. § 34 HOAI zuzuordnen sind. Eine Vergütung erfolgt nicht. Die Form der Bearbeitung, ob Schema, Handskizzen, CAD-gestützte Pläne, Listen, Tabellen oder Schaubilder, ist dem Bieter überlassen. Die Darstellungen sind auf max. zwei Seiten DIN A3 zu begrenzen. Die Seiten sind zu nummerieren. Die Bewertung erfolgt durch das Wertungsgremium nach folgender Maßgabe: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 30,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

  • Prozentanteil 20 % mit maximal 24 Punkten 20 %
    Kosten

    Kriterium 4 - Honorar / Preis (20,0%) im Los 1 und (25 %) in den Losen 2 bis 4: Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 5 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter: Anrechenbare Kosten: Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. KG 200 Herrichten und Erschließen: 175.000 (EURO netto), KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion: 3.855.000 (EURO netto), KG 400 Bauwerk - Techn. Anlagen: 1.287.000 (EURO netto), KG 500 Außenanlagen: 0 EURO, KG 600 Ausstattung und Kunstwerke: 0 EURO. Die Angaben (gerundet) beruhen auf der fortgeschriebenen Kostenschätzung der Stadt Penig, auf Grundlage der Kostenschätzung vom 19.11.2024, erstellt durch h.e.i.z.Haus Architektur.Stadtplanung Partnerschaft mbB, Dresden. Eine Detaillierung findet sich in der Anlage A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von ca. 5,4 Mio. Euro netto über die KG 200 bis 600 anzunehmen. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. - Honorarzone: Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen. - Mitzuverarbeitende Bausubstanz: Entsprechend § 2 Abs. 7 HOAI ist für die Lose 1 und 2 eine anrechenbare Bausubstanz anzusetzen. Diese ist mit Fertigstellung der LP 3 Kostenberechnung begründet und nachvollziehbar vorzulegen. Veränderliche Honorarparameter: - Honorarsatz: Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. - Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI: Es ist ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindestumbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein. - Nebenkostenpauschale: Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. - Zuschlag oder Abschlag: Es kann auf den Gesamtbetrag der Grundleistung netto zzgl. Nebenkosten ein Zuschlag oder Abschlag, der in % anzugeben ist, im Rahmen des rechtlich Zulässigen angeboten werden. Stundensätze und Pauschalen: Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter, Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker), Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u. a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit maximal 24,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) und in den Losen 2 bis 4 unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 mit maximal 30,00 Punkten (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Das Formblatt 5 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar brutto über die Grundleistungen (inklusive Nebenkosten, Zu- und Abschläge). Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.

Los 2 · Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
  • Prozentanteil 40 % mit maximal 48 Punkten 40 %
    Qualität

    Vorstellung der Projektdurchführung (Los 1: 30,00 %, Lose 2-4: 40 %): Der Auftraggeber wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Vorstellung der Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben des Auftraggebers, das Bauvorhaben bis 31.12.2029 fertiggestellt zu haben. Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten: - Darstellung einer Terminschiene für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der Angabe von Meilensteinen, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind, Darstellung der Umsetzung/Ausführungstechnologie und kreuzungsfreien Organisation von Baustellenein-richtung und Baustellenbetrieb unter Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen, konzeptionelle Ausführungen zur eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen, Darstellung der Präsenz vor Ort während der Planungsphase. - Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, - Erörterung zur unternehmenseigenen Umsetzung der Präsenz vor Ort mit Angabe einer Terminanzahl pro Monat für die Planungsphase sowie während der Bauüberwachung, - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Terminschiene zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit maximal 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) und in den Losen 2 bis 4 unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,0 mit maximal 48,00 Punkten (entspricht der Gewichtung von 40 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte, jedoch nicht sämtliche Aspekte, beantwortet. Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht eindeutig nachvollziehbar erklärt. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 %, jedoch nicht sämtlicher Aspekte, unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

  • Prozentanteil genau mit 35 % und maximal 42 Punkten 35 %
    Qualität

    Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung (Los 1: 25,00 %, Lose 2 bis 4: 35 %): Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes beispielhaft (mind. zwei Beispiele) erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftraggeber, dargestellt und gelöst wurden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung zum unternehmenseigenem Kostenmanagement soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Zu welchem Zeitpunkt wurde der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert? - Wie erfolgte die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber? - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze wurden zur Konfliktbewältigung eingesetzt? Darüber hinaus wird der Bieter um Erörterung folgender Aspekte gebeten: - Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber (Stadtverwaltung Penig) über Kostenveränderungen informiert? Wie erfolgt diese Information und Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber? - Welche Probleme können bereits heute aus der von Seiten des Auftraggebers angestrebten Budgetgröße erwartet werden? Welche möglichen Lösungsansätze bzw. Strategien können bereits mit Beginn der Planung zu einer Konfliktminderung zielführend umgesetzt werden? - Nur Los 3: Welche Schnittstellen in Planung und Kosten ergeben sich aus der Forderung der Nicht - Verwendung fossiler Brennstoffe? Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit maximal 30,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) und in den Losen 2 bis 4 unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,5 mit maximal 42,00 Punkten (entspricht der Gewichtung von 35,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte, jedoch nicht sämtliche Aspekte, beantwortet. Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht eindeutig nachvollziehbar erklärt. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 %, jedoch nicht sämtlicher Aspekte, unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

  • Prozentanteil genau mit 25 % und maximal 30 Punkten 25 %
    Kosten

    Kriterium 4 - Honorar / Preis (20,0%) im Los 1 und (25 %) in den Losen 2 bis 4: Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 5 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter: Anrechenbare Kosten: Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. KG 200 Herrichten und Erschließen: 175.000 (EURO netto), KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion: 3.855.000 (EURO netto), KG 400 Bauwerk - Techn. Anlagen: 1.287.000 (EURO netto), KG 500 Außenanlagen: 0 EURO, KG 600 Ausstattung und Kunstwerke: 0 EURO. Die Angaben (gerundet) beruhen auf der fortgeschriebenen Kostenschätzung der Stadt Penig, auf Grundlage der Kostenschätzung vom 19.11.2024, erstellt durch h.e.i.z.Haus Architektur.Stadtplanung Partnerschaft mbB, Dresden. Eine Detaillierung findet sich in der Anlage A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von ca. 5,4 Mio. Euro netto über die KG 200 bis 600 anzunehmen. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. - Honorarzone: Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen. - Mitzuverarbeitende Bausubstanz: Entsprechend § 2 Abs. 7 HOAI ist für die Lose 1 und 2 eine anrechenbare Bausubstanz anzusetzen. Diese ist mit Fertigstellung der LP 3 Kostenberechnung begründet und nachvollziehbar vorzulegen. Veränderliche Honorarparameter: - Honorarsatz: Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. - Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI: Es ist ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindestumbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein. - Nebenkostenpauschale: Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. - Zuschlag oder Abschlag: Es kann auf den Gesamtbetrag der Grundleistung netto zzgl. Nebenkosten ein Zuschlag oder Abschlag, der in % anzugeben ist, im Rahmen des rechtlich Zulässigen angeboten werden. Stundensätze und Pauschalen: Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter, Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker), Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u. a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit maximal 24,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) und in den Losen 2 bis 4 unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 mit maximal 30,00 Punkten (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Das Formblatt 5 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar brutto über die Grundleistungen (inklusive Nebenkosten, Zu- und Abschläge). Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.

Los 3 · Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 1 bis 3, 8)
  • Prozentanteil 40 % mit maximal 48 Punkten 40 %
    Qualität

    Vorstellung der Projektdurchführung (Los 1: 30,00 %, Lose 2-4: 40 %): Der Auftraggeber wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Vorstellung der Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben des Auftraggebers, das Bauvorhaben bis 31.12.2029 fertiggestellt zu haben. Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten: - Darstellung einer Terminschiene für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der Angabe von Meilensteinen, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind, Darstellung der Umsetzung/Ausführungstechnologie und kreuzungsfreien Organisation von Baustellenein-richtung und Baustellenbetrieb unter Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen, konzeptionelle Ausführungen zur eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen, Darstellung der Präsenz vor Ort während der Planungsphase. - Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, - Erörterung zur unternehmenseigenen Umsetzung der Präsenz vor Ort mit Angabe einer Terminanzahl pro Monat für die Planungsphase sowie während der Bauüberwachung, - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Terminschiene zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit maximal 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) und in den Losen 2 bis 4 unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,0 mit maximal 48,00 Punkten (entspricht der Gewichtung von 40 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte, jedoch nicht sämtliche Aspekte, beantwortet. Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht eindeutig nachvollziehbar erklärt. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 %, jedoch nicht sämtlicher Aspekte, unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

  • Prozentanteil genau mit 35 % und maximal 42 Punkten 35 %
    Qualität

    Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung (Los 1: 25,00 %, Lose 2 bis 4: 35 %): Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes beispielhaft (mind. zwei Beispiele) erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftraggeber, dargestellt und gelöst wurden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung zum unternehmenseigenem Kostenmanagement soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Zu welchem Zeitpunkt wurde der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert? - Wie erfolgte die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber? - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze wurden zur Konfliktbewältigung eingesetzt? Darüber hinaus wird der Bieter um Erörterung folgender Aspekte gebeten: - Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber (Stadtverwaltung Penig) über Kostenveränderungen informiert? Wie erfolgt diese Information und Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber? - Welche Probleme können bereits heute aus der von Seiten des Auftraggebers angestrebten Budgetgröße erwartet werden? Welche möglichen Lösungsansätze bzw. Strategien können bereits mit Beginn der Planung zu einer Konfliktminderung zielführend umgesetzt werden? - Nur Los 3: Welche Schnittstellen in Planung und Kosten ergeben sich aus der Forderung der Nicht - Verwendung fossiler Brennstoffe? Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit maximal 30,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) und in den Losen 2 bis 4 unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,5 mit maximal 42,00 Punkten (entspricht der Gewichtung von 35,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte, jedoch nicht sämtliche Aspekte, beantwortet. Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht eindeutig nachvollziehbar erklärt. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 %, jedoch nicht sämtlicher Aspekte, unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

  • Prozentanteil mit 25 % und maximal 30 Punkten 25 %
    Kosten

    Kriterium 4 - Honorar / Preis (20,0%) im Los 1 und (25 %) in den Losen 2 bis 4: Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 5 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter: Anrechenbare Kosten: Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. KG 200 Herrichten und Erschließen: 175.000 (EURO netto), KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion: 3.855.000 (EURO netto), KG 400 Bauwerk - Techn. Anlagen: 1.287.000 (EURO netto), KG 500 Außenanlagen: 0 EURO, KG 600 Ausstattung und Kunstwerke: 0 EURO. Die Angaben (gerundet) beruhen auf der fortgeschriebenen Kostenschätzung der Stadt Penig, auf Grundlage der Kostenschätzung vom 19.11.2024, erstellt durch h.e.i.z.Haus Architektur.Stadtplanung Partnerschaft mbB, Dresden. Eine Detaillierung findet sich in der Anlage A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von ca. 5,4 Mio. Euro netto über die KG 200 bis 600 anzunehmen. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. - Honorarzone: Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen. - Mitzuverarbeitende Bausubstanz: Entsprechend § 2 Abs. 7 HOAI ist für die Lose 1 und 2 eine anrechenbare Bausubstanz anzusetzen. Diese ist mit Fertigstellung der LP 3 Kostenberechnung begründet und nachvollziehbar vorzulegen. Veränderliche Honorarparameter: - Honorarsatz: Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. - Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI: Es ist ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindestumbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein. - Nebenkostenpauschale: Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. - Zuschlag oder Abschlag: Es kann auf den Gesamtbetrag der Grundleistung netto zzgl. Nebenkosten ein Zuschlag oder Abschlag, der in % anzugeben ist, im Rahmen des rechtlich Zulässigen angeboten werden. Stundensätze und Pauschalen: Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter, Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker), Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u. a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit maximal 24,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) und in den Losen 2 bis 4 unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 mit maximal 30,00 Punkten (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Das Formblatt 5 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar brutto über die Grundleistungen (inklusive Nebenkosten, Zu- und Abschläge). Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.

Los 4 · Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 4 bis 7)
  • Prozentanteil 40 % mit maximal 48 Punkten 40 %
    Qualität

    Vorstellung der Projektdurchführung (Los 1: 30,00 %, Lose 2-4: 40 %): Der Auftraggeber wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Vorstellung der Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben des Auftraggebers, das Bauvorhaben bis 31.12.2029 fertiggestellt zu haben. Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten: - Darstellung einer Terminschiene für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der Angabe von Meilensteinen, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind, Darstellung der Umsetzung/Ausführungstechnologie und kreuzungsfreien Organisation von Baustellenein-richtung und Baustellenbetrieb unter Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen, konzeptionelle Ausführungen zur eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen, Darstellung der Präsenz vor Ort während der Planungsphase. - Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, - Erörterung zur unternehmenseigenen Umsetzung der Präsenz vor Ort mit Angabe einer Terminanzahl pro Monat für die Planungsphase sowie während der Bauüberwachung, - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Terminschiene zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit maximal 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) und in den Losen 2 bis 4 unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,0 mit maximal 48,00 Punkten (entspricht der Gewichtung von 40 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte, jedoch nicht sämtliche Aspekte, beantwortet. Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht eindeutig nachvollziehbar erklärt. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 %, jedoch nicht sämtlicher Aspekte, unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

  • Prozentanteil mit 35 % und maximal 42 Punkten 35 %
    Qualität

    Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung (Los 1: 25,00 %, Lose 2 bis 4: 35 %): Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes beispielhaft (mind. zwei Beispiele) erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftraggeber, dargestellt und gelöst wurden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung zum unternehmenseigenem Kostenmanagement soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Zu welchem Zeitpunkt wurde der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert? - Wie erfolgte die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber? - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze wurden zur Konfliktbewältigung eingesetzt? Darüber hinaus wird der Bieter um Erörterung folgender Aspekte gebeten: - Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber (Stadtverwaltung Penig) über Kostenveränderungen informiert? Wie erfolgt diese Information und Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber? - Welche Probleme können bereits heute aus der von Seiten des Auftraggebers angestrebten Budgetgröße erwartet werden? Welche möglichen Lösungsansätze bzw. Strategien können bereits mit Beginn der Planung zu einer Konfliktminderung zielführend umgesetzt werden? - Nur Los 3: Welche Schnittstellen in Planung und Kosten ergeben sich aus der Forderung der Nicht - Verwendung fossiler Brennstoffe? Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit maximal 30,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) und in den Losen 2 bis 4 unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,5 mit maximal 42,00 Punkten (entspricht der Gewichtung von 35,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte, jedoch nicht sämtliche Aspekte, beantwortet. Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht eindeutig nachvollziehbar erklärt. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 %, jedoch nicht sämtlicher Aspekte, unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

  • Prozentanteil mit 25 % und maximal 30 Punkten 25 %
    Kosten

    Kriterium 4 - Honorar / Preis (20,0%) im Los 1 und (25 %) in den Losen 2 bis 4: Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 5 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter: Anrechenbare Kosten: Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. KG 200 Herrichten und Erschließen: 175.000 (EURO netto), KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion: 3.855.000 (EURO netto), KG 400 Bauwerk - Techn. Anlagen: 1.287.000 (EURO netto), KG 500 Außenanlagen: 0 EURO, KG 600 Ausstattung und Kunstwerke: 0 EURO. Die Angaben (gerundet) beruhen auf der fortgeschriebenen Kostenschätzung der Stadt Penig, auf Grundlage der Kostenschätzung vom 19.11.2024, erstellt durch h.e.i.z.Haus Architektur.Stadtplanung Partnerschaft mbB, Dresden. Eine Detaillierung findet sich in der Anlage A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von ca. 5,4 Mio. Euro netto über die KG 200 bis 600 anzunehmen. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. - Honorarzone: Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen. - Mitzuverarbeitende Bausubstanz: Entsprechend § 2 Abs. 7 HOAI ist für die Lose 1 und 2 eine anrechenbare Bausubstanz anzusetzen. Diese ist mit Fertigstellung der LP 3 Kostenberechnung begründet und nachvollziehbar vorzulegen. Veränderliche Honorarparameter: - Honorarsatz: Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. - Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI: Es ist ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindestumbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein. - Nebenkostenpauschale: Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. - Zuschlag oder Abschlag: Es kann auf den Gesamtbetrag der Grundleistung netto zzgl. Nebenkosten ein Zuschlag oder Abschlag, der in % anzugeben ist, im Rahmen des rechtlich Zulässigen angeboten werden. Stundensätze und Pauschalen: Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter, Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker), Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u. a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit maximal 24,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) und in den Losen 2 bis 4 unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 mit maximal 30,00 Punkten (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Das Formblatt 5 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar brutto über die Grundleistungen (inklusive Nebenkosten, Zu- und Abschläge). Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D): Das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden für alle Lose und 3,0 Mio. Euro (Lose 1 und 2) bzw. 1,0 Mio. Euro (Lose 3 und 4) für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter erklären, dass eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Es ist darüber hinaus zu erklären, dass dieser Versicherungsschutz, während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen für jedes Mitglied abzugeben.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 2, Punkt C):
    Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    Projektteam (formlos)
    Der Auftraggeber wertet im Weiteren die personelle Organisation des Bieters für das Projekt. Die Bieter der Lose 1 bis 4 müssen mit dem Teilnahmeantrag eine schriftliche Darstellung einreichen, aus der ersichtlich wird, wie das Projekt personell abgewickelt werden soll, um die qualitativen Anforderungen, den angestrebten Fertigstellungstermin und den Kostenrahmen einhalten zu können. Hinweis: Der entscheidungsbefugte Projektleiter eines jeden Loses muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll insbesondere Aussagen zu folgenden Teilaspekten erhalten: Vorlage eines Organigramms mit Darstellung der Hierarchie und namentliche Benennung der Mitglieder des Projektteams entsprechend der EU-Bekanntmachung. Folgende Personaleinsätze sind losbezogen sind zu berücksichtigen: Projektleiter (Mindestanforderung MF), Stellvertretender Projektleiter (Mindestanforderung MF), Mitglied des Projektteams, verantwortlich für die Bauüberwachung (LP 8, alle Lose). Darstellung des Personaleinsatzes anhand der Terminschiene, Punkt 3 für die auszuführenden Planungs- und Bauüberwachungsleistungen unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit vor Ort und ggf. Reaktionszeit im Bedarfsfall. Erläuterung zum internen Qualitätsmanagement unter Berücksichtigung der Einbindung des Auftraggebers sowie zur Art der Anwendung bzw. Umsetzung für das Vorhaben. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung gebeten. Die Ausführungen sind auf maximal 4 Seiten DIN A4 zu begrenzen. Die Seiten sind zu nummerieren. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix:
    18,00 Punkte (100 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 13,50 Punkte (75 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 9,00 Punkte (50 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 4,50 Punkte (25 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0 %): Die Aufgabenstellung ist nicht beantwortet. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Hinweis: Darstellungen, welche eine der Mindestanforderungen hinsichtlich der Benennung des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreters nicht erfüllen, werden insgesamt von der weiteren Wertung gemäß § 57 Abs. 2 VgV ausgeschlossen.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Einzelreferenz (Formblatt 4): Der Auftraggeber fordert von den Bietern der Lose 1 bis 4, dass eine Referenz (die Referenz darf nicht im Rahmen der Referenzliste, siehe Formblatt 3, bereits vorgetragen sein) entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die nachfolgenden genannten Leistungsphasen erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Referenz hat folgende Parameter zu berücksichtigen:
    Los 1: Leistungsbild Objektplanung, Gebäude: mindestens Honorarzone III, Leistungserbringung mindestens LP 3 bis 8 entsprechend Anl. 10.1 HOAI, Bruttobaukosten nach Kostenfeststellung (KG 300 und 400): mindestens 3,0 Mio. € brutto. Los 2: Leistungen der Tragwerksplanung mindestens Honorarzone III, Leistungserbringung mindestens LP 3 bis 6 entsprechend Anl. 14.1 HOAI, Bruttobaukosten nach Kostenfeststellung (KG 300): mindestens 1,0 Mio. € brutto. Los 3: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3, 8 jeweils mindestens Honorarzone II, Leistungserbringung mindestens LP 3 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Bruttobaukosten nach Kostenfeststellung (ALG 1 bis 3, 8): mindestens 750 T€ brutto. Los 4: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 bis 7 jeweils mindestens Honorarzone II, Leistungserbringung mindestens LP 3 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Bruttobaukosten nach Kostenfeststellung (ALG 4 bis 7): mindestens 500 T€ brutto. Darüber hinaus hat der Referenzvortrag folgende Angaben zu berücksichtigen:
    Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer), Angabe, ob für das Bauvorhaben Fördermittel verwendet, wurden, Projektbeschreibung (siehe Formblatt), Losbezogene Bruttobaukosten nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung (gemäß vorhergehender Darstellung), Bruttohonorar, Mindestforderung (MF): Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.01.2019. Hinweise Der Zeitpunkt der Fertigstellung ist zwingend einzuhalten. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungen bis LP 8 erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Erfüllt die jeweilig angegebene Referenz diese Anforderungen nicht, wird die besagte Referenz in Summe (unabhängig von den anderen Angaben bzgl. dieser Referenz) von der weiteren Wertung gemäß § 57 Abs. 2 VgV ausgeschlossen. Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant.
    Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18,00 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 4 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Referenzliste des Unternehmens (Formblatt 3):
    Es ist eine Übersicht von drei fertiggestellten Projekten aus den Bereichen Sanierung und/oder Umbau der letzten acht Jahre einzureichen. Das Formblatt 3 ist zu verwenden. Die Referenzleistungen müssen dabei die im Folgenden definierten Angaben erfüllen:
    Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer), erbrachte Leistungen / Leistungsphasen gemäß HOAI, losbezogene Bruttobaukosten nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung, Angabe, ob für das Bauvorhaben Fördermittel verwendet wurden, Für alle Projekte: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.01.2019. Hinweise: Der Zeitpunkt der Fertigstellung ist zwingend einzuhalten. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungen bis LP 8 erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Erfüllt die jeweilig angegebene Referenz diese Anforderungen nicht, wird die besagte Referenz in Summe (unabhängig von den anderen Angaben bzgl. dieser Referenz) mit 0,00 Punkten bewertet. Folgende Mindestanforderungen sind beim Referenzvortrag sind zu beachten: Für alle Projekte (alle Lose) gilt: Gesamtbaukosten brutto (KG 200 bis 600) mindestens 1,5 Mio. Euro nach Kostenfeststellung, Für alle Projekte (alle Lose) gilt: Einrichtungen aus z.B. Kultur, Verwaltung, Bildung und Betreuung oder Sport. Hinweis: Erfüllt die jeweilig angegebene Referenz die genannten Mindestanforderungen nicht, wird die besagte Referenz in Summe (unabhängig von den anderen Angaben bzgl. dieser Referenz) mit 0,00 Punkten bewertet. Gewertet werden je Los die drei benannten Projekte gemäß Formblatt 3. Die Vorlage von jeweils mehr als drei Referenzen je Los ist nicht erwünscht. Die nachfolgend unter 2. geforderte Einzelreferenz wird im Rahmen dieser Wertung nicht berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften für das gleiche Los müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein, bei Bewerbungen in verschiedenen Losen sind die Referenzen pro Los zu benennen. Das Formblatt 3 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen sollen nicht eingereicht werden, da diese für die Bewertung nicht relevant sind. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18,00 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 3 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Qualifikation als Architekt und/oder Ingenieur sowie der Bauvorlageberechtigung (Formblatt 2, Punkt B): Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen. Der Nachweis zur Bauvorlage für die Lose 2 bis 4 ist optional zu erbringen.
    Die Bezeichnung „Ingenieur“ bezieht sich ausschließlich auf eine bautechnische Ausrichtung, die mit der Aufgabenstellung unmittelbar in Verbindung steht. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 26 Tage

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    1 Veröffentlichung

    • Frist 01.12.2026 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 6.988 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 145.410 €
Median 397.945 €
Oberes Quartil 1.055.830 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Vergabeunterlagen

Direkt beim Original-Portal abrufbar.

Stammdaten
Angebotsfrist 01.12.2026, 11:00 Uhr (noch 26 Tage)
Vergabenummer 15/2026
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Auftraggeber Stadt Penig
Standort Penig, Sachsen
Veröffentlicht 28.10.2026
CPV-Code 71240000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Lose 4 (max. 4 bewerbbar)
Erfüllungsort Penig
Laufzeit 01.06.2027 – 31.12.2027
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 4.2
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 304.445 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 112.961 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 41%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Penig. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion sachsen, Leipzig

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 29.10.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Stadt Penig · Penig