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Prozentanteil 50 mit maximal 60,00 Punkten
50 %
Kosten
Kriterium 3 - Honorar / Preis (50,0%): Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter bzw. Kalkulationsgrundlagen berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 4 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Schloss Augustusburg: Zeiten April – Oktober: Montag bis Sonntag von 10:00 – max. 18:00 Uhr, November – März: Montag bis Sonntag von 10:00 – max. 17:00 Uhr. Volumen: Museen/Aufsichten: - April – Oktober: ca. 520 Stunden/Monat, - Montag bis Freitag i.d.R. 2 Mitarbeiter täglich, - Samstag und Sonntag i.d.R. 3 Mitarbeiter täglich. - November – März: ca. 300 Stunden/Monat: Montag bis Freitag i.d.R. 1 Mitarbeiter täglich, Samstag und Sonntag 2 Mitarbeiter täglich, in den sächsischen Ferien ein Mitarbeiter zusätzlich. Vermietungen/ Veranstaltungen: - weitere 15 Tagdienste (verteilt im Jahr), - bis zu 15 Veranstaltungsdienste (kompletter Tag) zum jährlichen Wintertreffen am 2.Samstag im Januar.
Burg Scharfenstein: Zeiten: April – Oktober: Dienstag bis Sonntag, an Feiertagen und sächs. Ferien auch montags von 10:00 – max. 18:00 Uhr, November – März: Samstag, Sonntag, Feiertag, sächs. Ferien von 10:00 – max. 17:00 Uhr. Volumen: Museen/Aufsichten:
- März – November: i.d.R. keine Stunden, - Dezember – Februar: ca. 350 Stunden, i.d.R. 2 Mitarbeiter täglich. Vermietungen/Veranstaltungen: weitere 5 Tagdienste (verteilt im Jahr). Schloss & Park Lichtenwalde: Zeiten: April – Oktober: Schloss Dienstag bis Sonntag, an Feiertagen und sächs. Ferien auch montags von 10:00 – max. 18:00 Uhr Hinweis: Park ist auch montags geöffnet. November – März: Samstag, Sonntag, Feiertag, sächs. Ferien von 10:00 – max. 17:00 Uhr, Hinweis: Park ist in der Wintersaison geschlossen. Volumen: Museen/Aufsichten:
- April – Oktober: ca. 490 Stunden, i.d.R. 2 Mitarbeiter täglich, - November – März: ca. 100 Stunden, i.d.R. 1 Mitarbeiter täglich, Vermietungen/Veranstaltungen: - 28.08. – 31.10.
- Montag – Freitag i.d.R. 2 Tagdienste zusätzlich, - Samstag – Sonntag i.d.R. 6 Tagdienste zusätzlich. Maßgeblich ist der Mittel-Stundenverrechnungssatz [=PuPreis], dessen Berechnung wie folgt (s. Formblatt 4) vorzunehmen ist: Stundenverrechnungssatz/Einsatz/Gewicht*/ Kosten [€/h] Brutto: A: Mitarbeiter/werktags/83,0 %; Mitarbeiter/Sonntag/14,0 %; Mitarbeiter/ Feiertag/3,0 %; B Einsatzleiter/Werktags/100,0 %.
*Durchschnitt Werktage je Monat: 25,7 Tage = 83 % / Durchschnitt Sonntage je Monat: 4,3 Tage = 14 % / Durchschnitt Feiertag je Monat: 0,9 Tage = 3 %.
Berechnung: 1.) Berechnung Durchschnitt Mitarbeiter: Awerktags x 0,83 + ASonntag x 0,14 + AFeiertag x 0,03 = ØA, 2.) Gewichtung ØA zu B: 90:10, 3.) Berechnung Mittelpreis: ØA x 0,90 + B x 0,10 = PUPreis.
In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 60 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 5,0 (entspricht der Gewichtung von 50,0 %) ein. Das Formblatt 4 - Preisblatt ist zwingend zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird der geprüfte Mittel-Stundenverrechnungssatz [=PuPreis] (s. Formblatt 4). Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Mittel-Stundenverrechnungsatz [=PuPreis]. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Mittel-Stundenverrechnungsatzes [=PuPreis]. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.
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Prozentanteil 25 mit maximal 30,00 Punkten
25 %
Qualität
Kriterium 1 - Personalkonzept (25,00 %): Der Auftraggeber wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Personalkonzept“. Der Bieter wird aufgefordert, ein Personalkonzept vorzulegen. Die nachfolgenden Punkte sollen mit Blick auf das Leistungsverzeichnis der Leistungsbeschreibung sowie den beabsichtigten vertraglichen Vereinbarungen mit dem Bieter, der den Zuschlag erhält, erläutert werden. Die Erläuterungen sollen den Auftraggeber davon überzeugen, dass der Bieter in der Lage ist, die zu vergebende Leistung optimal vollumfänglich zu erbringen. - Darstellung des Personaleinsatzes und eine Erläuterung, wie und in welcher Reaktionszeit der Bieter kurzfristige Personalausfälle kompensiert und kurzfristig verstärkten Personalbedarf (z.B. „Lange Nacht der Museen“, Sonderausstellungen etc.) abdeckt. - Darstellung der eingesetzten Mitarbeiter und deren Qualifikation in Hinblick auf die Anforderungen gemäß der Leistungsbeschreibung für die einzelnen Tätigkeiten im Rahmen eines Organigramms, konkret bezogen auf den zu vergebenden Auftrag. Die Mitarbeiter sind namentlich zu benennen. - Darstellung des angedachten Sicherheits- und Notfallkonzepts, konkret bezogen auf den zu vergebenden Auftrag. Wie reagieren Sie in unseren Objekten während der Ausübung Ihrer Tätigkeit angemessen auf Notfälle? - Vorstellung der vorgesehenen Dienstbekleidung mit Bildmaterial. Zu erläutern ist die Funktionalität, die Haltbarkeit, der Tragekomfort sowie der Gesamteindruck in Hinblick auf das Leistungsverzeichnis. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal 12 Seiten DIN A4 zu beschränken. Für die Fotopräsentation der Bilder sollte eine weitere DIN A4 Seite genügen. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 30,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte
(50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
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Prozentanteil 25 mit maximal 30,00 Punkten
25 %
Qualität
Kriterium 2 - Qualitätsmanagement (25,00 %): Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Qualitätsmanagement“. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise des Bieters machen, wie er gewährleistet, dass die gewünschten qualitativen Anforderungen an die Erbringung der Leistung durch das vom Bieter eingesetzte Personal optimal umgesetzt werden. Dafür sollen die Bieter anhand eines Referenzprojekts ihrer Wahl aus der Referenzliste (Formblatt 3) darlegen, wie das Qualitätsmanagement, insbesondere unter Berücksichtigung der nachfolgenden Punkte, konkret auf den zu vergebenden Auftrag beim Auftraggeber durchgeführt wird bzw. auch im Referenzobjekt umgesetzt wurde. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Wie stellt der Bieter sicher, dass das konkret für den Einsatz vorgesehene Personal über die erforderlichen Kenntnisse für die gewünschte touristische Auskunftserteilung (Orts- und Regionalkenntnisse, Verkehrsanbindungen) verfügt? - Wie gewährleistet der Bieter, dass das konkret für den Einsatz vorgesehene Personal gegenüber Besuchern deeskalierend, höflich, gastfreundlich (insbesondere auch gegenüber Besuchern aus dem Ausland) und dem kulturhistorischen Umfeld der Objekte entsprechend angemessen auftritt? - Wie gewährleistet der Bieter, dass das konkret für den Einsatz vorgesehene Personal nachweisbar die geforderten Kenntnisse in der deutschen Sprache mindestens im Niveau C1 und in der Fremdsprache Englisch, Niveau B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), verfügt? - Darstellung des möglichen Ablaufs der Einarbeitungszeit für die Kassierungs- und Aufsichtstätigkeiten. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal 12 Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 30,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte
(50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.