Planungsleistung Sanierung, Erweiterung und barrierefreie Erschließung Grundschule Niedersalza
KI Die Stadtverwaltung Nordhausen sucht Planungsleistungen für die Sanierung, Erweiterung und barrierefreie Erschließung der Grundschule Niedersalza.
Gemeinde Oybin · Oybin · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 20.11.2026, 12:00 Uhr (noch 12 Tage)
Aktuell laufen 46 Ausschreibungen in „Architektur und Ingenieurwesen" in Sachsen. Neue davon jeden Morgen per E-Mail:
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Beauftragt werden: • die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans; • ergänzende Fach- und Antragsunterlagen für die beschriebenen Schutzgebiets-, Schutzobjekt- und Biotopschutzverfahren; • die diesen Unterlagen zugeordneten fachlichen Abstimmungen und Verfahrensbeiträge. Der Landschaftspflegerische Begleitplan wird auf Grundlage des Leistungsbilds nach § 26 HOAI in Verbindung mit Anlage 7 HOAI beschrieben. Die nachfolgenden Anforderungen konkretisieren die Bearbeitung für das Vorhaben. Die ergänzenden Genehmigungsunterlagen werden als gesonderte Leistungsbausteine beschrieben und bepreist. Eine Vergütung bereits im Landschaftspflegerischen Begleitplan enthaltener Bearbeitungsschritte in weiteren Positionen ist ausgeschlossen. Die fest beauftragten Leistungen beginnen unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Die zeitlichen Anforderungen aus Kapitel 3 sind zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere: • die prioritäre Bearbeitung der für vorgezogene Maßnahmen vor der Brutperiode im Frühjahr 2027 benötigten eigenen Beiträge; • die Abstimmung mit noch ausstehenden Fachbeiträgen; • die Ausrichtung der Genehmigungsbearbeitung auf den angestrebten Genehmigungstermin im Juni 2027. Die bereits anderweitig geschuldete Planung artenschutzrechtlicher Maßnahmen wird hierdurch nicht nochmals übertragen. Stufenweise Beauftragung Mit Zuschlagserteilung wird Position 1 – Landschaftspflegerischer Begleitplan fest beauftragt. Die Positionen 2 bis 7 sind verpflichtend anzubieten und jeweils mit einem Pauschalpreis zu versehen, werden jedoch ausschließlich optional beauftragt. Der Abruf erfolgt positionsweise durch den Auftraggeber in Textform, soweit die jeweilige Leistung aufgrund der fachlichen Prüfergebnisse oder behördlichen Anforderungen für das Vorhaben erforderlich wird. Ein vorheriger Abschluss der Position 1 ist hierfür nicht zwingend erforderlich; die notwendigen Bearbeitungsgrundlagen müssen jedoch vorliegen. Für abgerufene Positionen gelten die angebotenen Pausc
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Branche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Gemeinde Oybin schreibt im offenen Verfahren eine Dienstleistung aus, die Leistungen zum Artenschutz und zur ökologischen Baubegleitung im Rahmen des Projekts „Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin“ umfasst.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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„Das Verfahren wird als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt.“
§§ 1 ff. GWB und § 1 ff. VgV
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Kriterium 1 - Methodik zur Leistungserbringung (Gewichtung: 60,0 %) Der Auftraggeber bewertet die Qualität der vorgesehenen Vorgehensweise anhand eines auf das jeweilige Los und das Vorhaben „Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin“ bezogenen Bearbeitungskonzepts. Gefordert wird eine methodische Darstellung. Eine vorgezogene Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplans, eigener Genehmigungsunterlagen oder eines ausführungsreifen Schutz- beziehungsweise Kontrollkonzepts ist ausdrücklich nicht erforderlich. Das Bearbeitungskonzept soll Aussagen zu folgenden vier Themenbereichen enthalten: LOS 1: 1. Aufgabenverständnis und Umgang mit den Planungsgrundlagen • Welche wesentlichen fachlichen Herausforderungen sind aufgrund der Schutzgebietslage, den Schutzobjekten und empfindlichen Bestandsstrukturen des Vorhabens zu erwarten? • Wie werden vorhandene Grundlagen bei der eigenen Bearbeitung berücksichtigt und Doppelbearbeitungen vermieden? • Wie wird mit noch ausstehenden Kartierungsergebnissen und Fachbeiträgen umgegangen? 2. Fachliche Bearbeitungsmethodik und Qualitätssicherung • Wie werden Eingriffsermittlung, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmenplanung methodisch miteinander verknüpft? • Wie werden die unterschiedlichen Anforderungen aus Eingriffsregelung, Schutzgebiets-, Biotop-, Arten- und Natura-2000-Schutz abgegrenzt und die vorhandenen Fachbeiträge integriert? • Wie werden dauerhafte und bauzeitliche Eingriffe, insbesondere an Gebäuden, Mauern, Felsen, Leitungstrassen und Baustelleneinrichtungsflächen berücksichtigt? • Wie werden fachliche Konsistenz, Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der eigenen Texte, Pläne und Antragsunterlagen gesichert? 3. Fachübergreifende Abstimmung und Entscheidungsfindung • Wie werden die Schnittstellen zum bestehenden Fachbüro, zu Objekt- und Fachplanungen, zur ökologischen Baubegleitung und zu Behörden organisiert? • Wie werden Konflikte zwischen Naturschutz, Denkmalschutz, Erschließung, Baustellenlogistik und Besucherverkehr bearbeitet? • Wie werden fachlich geeignete Maßnahmen unter Berücksichtigung von Umsetzbarkeit, Flächenverfügbarkeit, Herstellung und Unterhaltung entwickelt? • Wie werden offene Entscheidungen und erforderliche Abstimmungen für den Auftraggeber nachvollziehbar aufbereitet? 4. Arbeitsorganisation, Terminplanung und Umsetzungsvorbereitung • Wie werden Personal, Zuständigkeiten, Vertretung und interne Prüfabläufe für die Bearbeitung organisiert? • Wie werden Terminrisiken, fehlende Grundlagen und erforderliche Anpassungen frühzeitig erkannt und kommuniziert? • Wie werden Maßnahmen einschließlich notwendiger Vorlaufzeiten für Ausführungsplanung, Bauvergabe und ökologische Baubegleitung übergabefähig aufbereitet? LOS 2: 1. Aufgabenverständnis und Umgang mit den Planungsgrundlagen • Welche besonderen Anforderungen sind aufgrund der geschützten Gebäude-, Mauer-, Fels- und Gehölzstrukturen sowie der Schutzgebietskulisse zu erwarten? • Wie werden Schnittstellen und offene Fragen mit dem bestehenden Fachbüro und dem Auftragnehmer des Loses 1 geklärt? • Wie werden Aktualisierungsbedarf und mögliche Veränderungen der Bestandssituation vor neuen Bauabschnitten erkannt? 2. Kontrollmethodik und Qualitätssicherung • Wie werden die Schnittstellen zum bestehenden Fachbüro, zu Objekt- und Fachplanungen, zur ökologischen Baubegleitung und zu Behörden organisiert? • Wie werden Konflikte zwischen Naturschutz, Denkmalschutz, Erschließung, Baustellenlogistik und Besucherverkehr bearbeitet? • Wie werden fachlich geeignete Maßnahmen unter Berücksichtigung von Umsetzbarkeit, Flächenverfügbarkeit, Herstellung und Unterhaltung entwickelt? • Wie werden offene Entscheidungen und erforderliche Abstimmungen für den Auftraggeber nachvollziehbar aufbereitet? 3. Kommunikation und Koordination auf der Baustelle • Wie werden Auftraggeber, Bauüberwachung, ausführende Unternehmen, Fachplanungen und Behörden eingebunden? • Wie werden naturschutzfachliche Anforderungen vor Beginn der jeweiligen Arbeiten verständlich vermittelt? • Wie werden Melde-, Entscheidungs- und Eskalationswege unter Beachtung der jeweiligen Zuständigkeiten organisiert? • Wie werden Konflikte zwischen Schutzanforderungen, eingeschränkter Zugänglichkeit, Transportabläufen und Besucherverkehr bearbeitet? 4. Einsatzorganisation und mehrjährige Terminplanung • Wie werden personelle Kontinuität, Vertretung und Wissenstransfer während der Projektlaufzeit bis April 2032 sichergestellt? • Wie wird die rechtzeitige Einbindung vor den ersten Arbeiten ab August 2027 gewährleistet? • Wie wird die Einsatzplanung an saisonale Baufenster, Unterbrechungen und wechselnde Bauabschnitte angepasst? • Wie werden kurzfristige Abstimmungsbedarfe innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs sowie Änderungen des Bauablaufs organisatorisch bewältigt? Zur Veranschaulichung können Erfahrungen aus einem im Formblatt 3 benannten Referenzprojekt herangezogen werden. Gefordert wird eine methodische Darstellung. Die Ausarbeitung artenschutzfachlicher Unterlagen und Planungen ist nicht erforderlich. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 pro Los einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 72,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 6,0 (entspricht der Gewichtung von 60,0 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes: siehe Vergabeunterlage
Kriterium 2 - Honorar / Preis (Gewichtung: 40,0 %) Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 4 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist gegliedert nach den Leistungsbausteinen der Leistungsbeschreibung anzubieten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Dem Honorarangebot sind die in der Leistungsbeschreibung festgelegten räumlichen Abgrenzungen, Leistungen, Bearbeitungstiefen, Ergebnisse und Abstimmungstermine zugrunde zu legen. Unveränderliche Parameter: Es ist ein Angebot über die in Punkt 4 genannten Leistungen einzureichen. Gewertet werden die in Punkt 4 angegebenen Leistungsbausteine. Das Honorar wird nach Maßgabe der angebotenen Leistungsbausteine abgerechnet. Grundlagen der Beauftragung sind die Bestimmungen dieser Ausschreibung sowie die Ausführungen des Auftragnehmers im Zuschlagskriterium. Veränderliche Honorarparameter: - Nebenkostenpauschale Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. - Zuschlag oder Abschlag Es kann auf den Gesamtbetrag der Grundleistung netto zzgl. Nebenkosten ein Zuschlag oder Abschlag, der in % anzugeben ist, im Rahmen des rechtlich Zulässigen angeboten werden. Das Gesamthonorar muss auskömmlich sein. - Stundensätze und Pauschalen Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter*in - Mitarbeiter*in - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u. a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 48,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,0 (entspricht der Gewichtung von 40,0 %) ein. Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Ermittlung des Wertungspreises – Los 1 Für die Preisbewertung wird die Summe der angebotenen Pauschalpreise der Positionen 1 bis 7 einschließlich sämtlicher Nebenkosten, Abschläge und der jeweils anfallenden Umsatzsteuer zugrunde gelegt. Jede Position wird einmal und in voller Höhe berücksichtigt. Die optionalen Positionen 2 bis 7 werden ausschließlich zur Ermittlung des Wertungspreises vollständig einbezogen. Hierdurch entsteht keine Verpflichtung des Auftraggebers zu deren Abruf. Mit Zuschlagserteilung wird ausschließlich Position 1 fest beauftragt; die weiteren Positionen werden nach Maßgabe der Regelungen zur optionalen Beauftragung abgerufen. Die mit dem Angebot einzureichende Stunden- und Personalkalkulation dient der Erläuterung der Pauschalpreise. Die darin ausgewiesenen Stunden und Verrechnungssätze werden nicht zusätzlich in den Wertungspreis eingerechnet. Ermittlung des Wertungspreises – Los 2 Für die Preisbewertung wird der Gesamtwertungspreis der Positionen 1 bis 5 einschließlich sämtlicher Nebenkosten, Abschläge und der jeweils anfallenden Umsatzsteuer zugrunde gelegt. Der Gesamtwertungspreis ergibt sich aus den angebotenen Pauschalpreisen sowie den angebotenen Einsatz- und Stundensätzen, multipliziert mit den im Honorarformblatt vorgegebenen Wertungsmengen. Bei jahresbezogenen Preisen erfolgt die Berechnung anhand der für das jeweilige Kalenderjahr festgelegten Mengen. Die einzelnen Positionssummen werden zum Gesamtwertungspreis addiert. Die optionalen Leistungen der Leistungsstufe 2 werden mit den vorgegebenen Wertungsmengen vollständig berücksichtigt. Hierdurch entsteht keine Verpflichtung zum entsprechenden Abruf. Mit Zuschlagserteilung wird ausschließlich Position 1 fest beauftragt. Der Abruf und die Vergütung der weiteren Leistungen richten sich nach den Regelungen zur stufenweisen Beauftragung. Die Konkretisierung des Leistungsbedarfs im Rahmen der Position 1 dient der späteren Einsatz- und Abrufplanung und verändert die der Angebotswertung zugrunde gelegten Mengen nicht. Die ergänzende Angebotskalkulation dient der Erläuterung der angebotenen Preise. Darin ausgewiesene Kostenbestandteile werden nicht zusätzlich in den Wertungspreis eingerechnet. Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen. Die angebotenen Honorarsätze für die Besonderen und Zusätzlichen Leistungen fließen nicht in die Wirtschaftlichkeitsbewertung mit ein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1,0 Mio Euro für Personenschäden und 1,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, je mit dreifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Es ist darüber hinaus zu erklären, dass dieser Versicherungsschutz, während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen für jedes Mitglied abzugeben.
Benennung Projektleiter / stv. Projektleiter und deren fachliche Eignung (Formblatt 2, Punkt E):
Entsprechend der Vergabebekanntmachung sind folgende Personen namentlich zu benennen: Projektleiter(in); Stellvertretende(r) Projektleiter(in).
Für die benannten Personen sind folgende Qualifikationen nachzuweisen:
Zum Nachweis dieser Qualifikationen ist das Formblatt 2, Punkt E auszufüllen. Für die angegebenen Personen in Projektleitung bzw. stellvertretender Projektleitung ist jeweils ein Fachbezogener Lebenslauf nebst persönlichen Referenzen vorzulegen, welche die geforderten vorgenannten Qualifikationen nachweisen.
Ein Angebot können alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bietergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bietergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen.
Bietergemeinschaften
Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. Bietergemeinschaften stehen Einzelbietern gleich.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Eignungsleihe / Unterauftragnehmer
Ein Bieter kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bieter das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind zu benennen. Die Prüfung der geforderten Unterlagen erfolgt auf Vollständigkeit und Plausibilität i. V. mit § 57 Abs. 1 VgV:
Angebotserklärung (Formblatt 1)
Das Formblatt „Angebotserklärung“ ist vollständig ausgefüllt einzureichen.
Formale Erklärungen und Nachweise (Formblatt 2)
Bitte tragen Sie die Angaben zum Bieter/zur Bewerbergemeinschaft und/oder Eignungsleihe in das Angebotsformular ein.
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die über ein abgeschlossenes Hochschulstudium einer einschlägigen Fachrichtung verfügen oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der die vorgenannten Anforderungen erfüllt.
Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen.
Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen.
Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Nachweis der fachlichen Eignung Referenzliste (Formblatt 3)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter geeignete Referenzen über bereits erbrachte Leistungen vorzulegen, die mit den für das Vorhaben „Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin“ ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Der Nachweis ist durch Einreichung des Formblatts 3 für jedes angebotene Los zu führen. Es sind mindestens drei Referenzprojekte je angebotenem Los anzugeben. Die nachstehend festgelegten fachlichen Mindestanforderungen können durch die eingereichten Referenzprojekte gemeinsam erfüllt werden. Ein Referenzprojekt kann mehrere Mindestanforderungen abdecken. Bei einer Angebotsabgabe für beide Lose kann dasselbe Referenzprojekt für beide Lose angegeben werden, sofern die jeweils geforderten Leistungen nachgewiesen werden. Für die Vergleichbarkeit sind die tatsächlich erbrachten eigenen Leistungen maßgeblich. Eine Übereinstimmung hinsichtlich Gebäudenutzung, Standort, konkreter Schutzgebietsbezeichnung oder sämtlicher Einzelmerkmale des ausgeschriebenen Vorhabens ist nicht erforderlich. Los 1 – Landschaftspflegerischer Begleitplan und ergänzende naturschutzfachliche Genehmigungs-unterlagen
Als vergleichbar gelten landschaftsplanerische und naturschutzfachliche Leistungen zur Vorbereitung und Begleitung von Zulassungsverfahren für Bau-, Sanierungs- oder Erschließungsvorhaben.
Hierzu gehören insbesondere:
Los 2 – Ökologische Baubegleitung
Als vergleichbar gelten Leistungen der ökologischen beziehungsweise artenschutzfachlichen Baubegleitung bei Bau-, Sanierungs- oder Erschließungsvorhaben. Die Referenzleistungen müssen die praktische Begleitung tatsächlich ausgeführter Bauarbeiten, die Kontrolle und Dokumentation naturschutzfachlicher Schutzmaßnahmen sowie die fachliche Abstimmung mit den Projektbeteiligten umfassen. Es ist eine Übersicht der umgesetzten Projekte einzureichen. Das Formblatt 3 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Referenzleistungen müssen dabei die im Folgenden definierten Angaben erfüllen:
Als Mindestanforderung (MF) gilt:
gesetzlich geschützter Biotope umfassen. Hierzu zählen beispielsweise Landschaftsschutzgebiete, Natura-2000-Gebiete oder Naturdenkmale.
Vermeidungs-, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen.
Referenzen aus noch laufenden Gesamtprojekten sind zulässig, sofern die zum Nachweis herangezogenen Teilleistungen bereits erbracht und nachvollziehbar dokumentiert sind.
Die Nichterfüllung der vorstehend aufgeführten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Angebotes, ohne dass eine Nachforderung erfolgt; § 56 Abs. 2 S. 2 VgV.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil stellen wir die veröffentlichten Zahlen Ihren Angaben gegenüber (Zahlenvergleich) — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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