Planungsleistung Sanierung, Erweiterung und barrierefreie Erschließung Grundschule Niedersalza
KI Die Stadtverwaltung Nordhausen sucht Planungsleistungen für die Sanierung, Erweiterung und barrierefreie Erschließung der Grundschule Niedersalza.
WIG Wohnungsbau- und Investitionsgesellschaft mbH · Bad Doberan · Mecklenburg-Vorpommern · Öffentliches Unternehmen (regional)
Angebote bis 27.11.2026, 23:59 Uhr (noch 27 Tage)
Die WIG Wohnungsbau- und Investitionsgesellschaft mbH (Bad Doberan) vergibt Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Sanierung von 27 Wohneinheiten, Wiesengrund 3–5, 18209 Bad Doberan“ in 6 Losen. Dieses Los 1 umfasst: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Tragwerksplanung — Grundleistungen der Leistungsphasen 1–8 gemäß § 34 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 10 — Besondere Leistungen: Bestandsaufnahme und Bauzustandsfeststellung, soweit die vorhandenen Bestandsunterlagen für die Planung nicht ausreichen (LPh 1); Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung (LPh 3) — Grundleistungen der Leistungsphasen 1–6 der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 14 für die tragwerksplanerisch zu bearbeitenden Maßnahmen: Wanddurchbrüche in tragenden Wänden (insbesondere für die Zusammenlegung von Wohnungen im Hauseingang 3), Kernbohrungen und Durchbrüche für die Leitungsführung der technischen Anlagen sowie Fundament der Wärmepumpe(n); die Baukosten dieser Maßnahmen schätzt der Auftraggeber auf rund 30.000 EUR brutto. Die Tragwerksplanung kann auch durch einen Nachunternehmer oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft erbracht werden. Los 1 umfasst die Baukonstruktion (Kostengruppe 300) mit folgenden Schwerpunkten: Baustelleneinrichtung, Arbeitsgerüst (rund 2.100 m²) und Bauzaun; Abbruch und Entsorgung einschließlich Schadstoffsanierung (Balkonanlagen, Außenwandverkleidung und -dämmung, Drempeldämmung, Dachabdichtung, Estrich und Fußbodenaufbauten, Innen- und Außentüren, Kellerverschläge); Dachabdichtung als Bitumen-Warmdach mit Absturzsicherung, Dachausstiegen, Dachentwässerung und Aufarbeitung des Attikabereichs; Wärmedämmverbundsystem (Mineralwolle, rund 1.300 m²) einschließlich Laibungen und Fensterbänken; 24 Vorstellbalkone aus Aluminium mit Fundamenten und Seitenverglasung; Fenster und Balkontüren (Kunststoff, Dreifachverglasung, rund 174 Elemente); Hauseingangstüren; Rohbau und Abdichtungen (Kelleraußenwandabdichtung und -dämmung, Drainage, Kellerdeckendämmung,
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Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Gegenstand ist die Erbringung von Planungsleistungen für die Sanierung von 27 Wohneinheiten in Bad Doberan, ausgeschrieben als Dienstleistung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durch die WIG Wohnungsbau- und Investitionsgesellschaft mbH.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Dieses Verfahren ist in 6 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten und Auftragswerten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
Mindestens 3 Bewerber · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Nicht zutreffend. Es handelt sich nicht um eine grenzüberschreitende gemeinsame Beschaffung. Es gilt deutsches Vergaberecht (GWB, VgV).
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Gewichtung: 50 % der Qualitätskriterien. Fertigstellung der Leistungen der LPh 4: Zugesicherte Fertigstellung der Leistungsphase 4: 1,5 Monate nach Zuschlag = 3 Punkte; 2 Monate = 2 Punkte; 2,5 Monate = 1 Punkt; 3 Monate (Vertragsfrist) = 0 Punkte
Gewichtung: 20 % der Qualitätskriterien. Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters: Anzahl vergleichbarer Vorhaben: mehr als 3 = 3 Punkte; 3 = 2 Punkte; 2 = 1 Punkt; 1 oder keines = 0 Punkte.
Gewichtung: 10 % der Qualitätskriterien. Persönliche Referenzen des benannten stellvertretenden Projektleiters: Anzahl vergleichbarer Vorhaben: mehr als 3 = 3 Punkte; 3 = 2 Punkte; 2 = 1 Punkt; 1 oder keines = 0 Punkte.
Gewichtung: 20 % der Qualitätskriterien. Angebotene Präsenz der Bauüberwachung: Angebotene Präsenz auf der Baustelle je Woche, nur Eigenüberwachung: mehr als 2 x = 2 Punkte; 2 x = 1 Punkt; 1 x = 0 Punkte.
Angebotspreis (Honorar): Vereinfachte Richtwertmethode, siehe Beschreibung der Gewichtungsmethode (BT-543) und Anlage A 3.
Gewichtung: 60 % der Qualitätskriterien. Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters: Anzahl vergleichbarer Vorhaben: mehr als 3 = 3 Punkte; 3 = 2 Punkte; 2 = 1 Punkt; 1 oder keines = 0 Punkte.
Gewichtung: 40 % der Qualitätskriterien. Angebotene Präsenz der Bauüberwachung: Angebotene Präsenz auf der Baustelle je Woche, nur Eigenüberwachung: mehr als 2 x = 2 Punkte; 2 x = 1 Punkt; 1 x = 0 Punkte.
Angebotspreis (Honorar): Vereinfachte Richtwertmethode, siehe Beschreibung der Gewichtungsmethode (BT-543) und Anlage A 3.
Gewichtung: 60 % der Qualitätskriterien. Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters: Anzahl vergleichbarer Vorhaben: mehr als 3 = 3 Punkte; 3 = 2 Punkte; 2 = 1 Punkt; 1 oder keines = 0 Punkte.
Gewichtung: 40 % der Qualitätskriterien. Angebotene Präsenz der Bauüberwachung: Angebotene Präsenz auf der Baustelle je Woche, nur Eigenüberwachung: mehr als 2 x = 2 Punkte; 2 x = 1 Punkt; 1 x = 0 Punkte.
Angebotspreis (Honorar): Vereinfachte Richtwertmethode, siehe Beschreibung der Gewichtungsmethode (BT-543) und Anlage A 3.
Gewichtung: 40 % der Qualitätskriterien Angebotene Vorlage des genehmigungsfähigen Brandschutznachweises: Zugesicherter Zeitpunkt der Vorlage des genehmigungsfähigen Brandschutznachweises bzw. Brandschutzkonzeptes (LPh 4 nach AHO-Heft Nr. 17): 1,5 Monate nach Zuschlagserteilung = 3 Punkte; 2 Monate = 2 Punkte; 2,5 Monate = 1 Punkt; 3 Monate (= Vertragsfrist) = 0 Punkte.
Gewichtung: 40 % der Qualitätskriterien Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters: Anzahl vergleichbarer Vorhaben: mehr als 3 = 3 Punkte; 3 = 2 Punkte; 2 = 1 Punkt; 1 oder keines = 0 Punkte.
Gewichtung: 20 % der Qualitätskriterien Angebotene Präsenz der Fachbauleitung Brandschutz: Angebotene Präsenz auf der Baustelle je Monat während der brandschutzrelevanten Bauphasen, nur Eigenüberwachung: 3 x monatlich oder öfter = 2 Punkte; 2 x monatlich = 1 Punkt; 1 x monatlich = 0 Punkte.
Angebotspreis (Honorar): Vereinfachte Richtwertmethode, siehe BT-543 und Anlage A 3.
Gewichtung: 60 % der Qualitätskriterien Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters: Anzahl vergleichbarer Vorhaben: mehr als 3 = 3 Punkte; 3 = 2 Punkte; 2 = 1 Punkt; 1 oder keines = 0 Punkte.
Gewichtung: 40 % der Qualitätskriterien Angebotene Präsenz der Bauüberwachung: Angebotene Präsenz auf der Baustelle je Woche, nur Eigenüberwachung: mehr als 2 x = 2 Punkte; 2 x = 1 Punkt; 1 x = 0 Punkte.
Angebotspreis: Vereinfachte Richtwertmethode, siehe BT-543 und Anlage A 3.
Gewichtung: 50 % der Qualitätskriterien Angebotene Fertigstellung der Leistungen der LPh 4: Zugesicherter Zeitpunkt der Fertigstellung der LPh 4 einschließlich der für die Bauantragstellung erforderlichen Nachweise: 1,5 Monate nach Zuschlagserteilung = 3 Punkte; 2 Monate = 2 Punkte; 2,5 Monate = 1 Punkt; 3 Monate (= Vertragsfrist) = 0 Punkte.
Gewichtung: 50 % der Qualitätskriterien Persönliche Referenzen des benannten verantwortlichen Berufsträgers: Anzahl vergleichbarer Vorhaben: mehr als 3 = 3 Punkte; 3 = 2 Punkte; 2 = 1 Punkt; 1 oder keines = 0 Punkte.
Angebotspreis: Vereinfachte Richtwertmethode, siehe BT-543 und Anlage A 3.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Berufliche Qualifikation nach § 75 Abs. 1 bis 3 VgV:
Zu benennen sind der Projektleiter Objektplanung Gebäude und ein stellvertretender Projektleiter.
Für beide ist die Berechtigung nachzuweisen, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur der Fachrichtung Bauwesen zu führen (Architekten- bzw. Ingenieurgesetze der Länder oder EG-Anerkennungsrichtlinien). Für Ingenieure ist zusätzlich die Bauvorlageberechtigung nach § 65 LBauO M-V durch Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure nachzuweisen.
Ferner ist der Projektleiter Tragwerksplanung zu benennen; er kann auch einem Nachunternehmer oder einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft angehören. Für ihn ist die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen bzw. Bauwesen nachzuweisen. Soweit die LBauO M-V für Standsicherheitsnachweise eine besondere Berechtigung verlangt, ist auch diese nachzuweisen (Liste der Tragwerksplaner).
Juristische Personen und Personengesellschaften sind zugelassen, wenn sie die verantwortlichen Berufsangehörigen benennen (§ 75 Abs. 3 VgV).
Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer I.
Berufliche Qualifikation nach § 75 VgV. Zu benennen ist der Projektleiter Brandschutz. Nachzuweisen ist die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur der Fachrichtung Bauwesen zu führen (Architekten- bzw. Ingenieurgesetze der Länder oder EG-Anerkennungsrichtlinien). Ferner erforderlich: Eintragung in eine Liste der Brandschutzplaner bzw. Nachweisberechtigten für den vorbeugenden Brandschutz einer Architekten- oder Ingenieurkammer, Anerkennung als Prüfsachverständiger für Brandschutz oder ein gleichwertiger Nachweis aus einem anderen Land oder EU-Mitgliedstaat. Juristische Personen und Personengesellschaften sind zugelassen, wenn sie den verantwortlichen Berufsangehörigen benennen (§ 75 Abs. 3 VgV). Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer I.
Berufliche Qualifikation nach § 75 VgV. Zu benennen ist der Projektleiter Freianlagen. Nachzuweisen ist die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt oder Ingenieur der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landespflege oder Bauwesen zu führen (Architekten- bzw. Ingenieurgesetze der Länder oder EG-Anerkennungsrichtlinien). Juristische Personen und Personengesellschaften sind zugelassen, wenn sie den verantwortlichen Berufsangehörigen benennen (§ 75 Abs. 3 VgV). Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer I.
Berufliche Qualifikation nach § 75 VgV. Zu benennen ist der Projektleiter TGA Elektro. Nachzuweisen ist die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Ingenieur in der Fachrichtung Elektrotechnik, Gebäudetechnik oder Energietechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung zu führen (Ingenieurgesetze der Länder oder EG-Anerkennungsrichtlinien); Nachweis durch Diplom bzw. Abschlusszeugnis oder Eintragung in die Liste der Ingenieure einer Ingenieurkammer. Juristische Personen und Personengesellschaften sind zugelassen, wenn sie den verantwortlichen Berufsangehörigen benennen (§ 75 Abs. 3 VgV). Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer I.
Berufliche Qualifikation nach § 75 VgV:
Zu benennen ist der Projektleiter TGA HLS.
Nachzuweisen ist die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Ingenieur in einer der Fachrichtungen Bauwesen, Maschinenbau, Heizung/Lüftung/Sanitär, Versorgungstechnik, Energie- und Gebäudetechnik oder einer gleichwertigen Fachrichtung zu führen (Ingenieurgesetze der Länder oder EG-Anerkennungsrichtlinien); Nachweis durch Diplom bzw. Abschlusszeugnis oder Eintragung in die Liste der Ingenieure einer Ingenieurkammer.
Juristische Personen und Personengesellschaften sind zugelassen, wenn sie den verantwortlichen Berufsangehörigen benennen (§ 75 Abs. 3 VgV).
Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer I.
Berufliche Qualifikation nach § 75 VgV. Zu benennen ist der verantwortliche Berufsträger. Nachzuweisen ist die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur der Fachrichtung Bauwesen, Bauphysik, Akustik, Physik, Energie- und Gebäudetechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung zu führen (Architekten- bzw. Ingenieurgesetze der Länder oder EG-Anerkennungsrichtlinien). Ferner ist zu erklären, ob der Berufsträger in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Kategorie Wohngebäude) eingetragen ist. Bei Abruf der Bedarfsposition „Energieeffizienz-Experte“ ist die Eintragung spätestens bei Abruf nachzuweisen. Juristische Personen und Personengesellschaften sind zugelassen, wenn sie den verantwortlichen Berufsangehörigen benennen (§ 75 Abs. 3 VgV). Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer I.
Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Sach- und Vermögensschäden. Diese müssen jeweils mindestens zweifach je Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Alternativ genügt die Erklärung eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Vertrag abzuschließen bzw. die Deckungssummen zu erhöhen. Ein Nachweis durch Bescheinigung ist auf Anforderung vorzulegen. Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer III.
Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 1,0 Mio. EUR für Personenschäden und 0,25 Mio. EUR für sonstige Sach- und Vermögensschäden, jeweils mindestens zweifach je Versicherungsjahr; alternativ Erklärung eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Vertrag abzuschließen bzw. die Deckungssummen zu erhöhen. Nachweis durch Bescheinigung auf Anforderung. Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer III.
Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Sach- und Vermögensschäden, jeweils mindestens zweifach je Versicherungsjahr; alternativ Erklärung eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Vertrag abzuschließen bzw. die Deckungssummen zu erhöhen. Nachweis durch Bescheinigung auf Anforderung. Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer III.
Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Sach- und Vermögensschäden, jeweils mindestens zweifach je Versicherungsjahr; alternativ Erklärung eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Vertrag abzuschließen bzw. die Deckungssummen zu erhöhen. Nachweis durch Bescheinigung auf Anforderung. Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer III.
Mindestens eine Referenz des Unternehmens; beide Teilleistungsbilder müssen in der Summe der Referenzen mindestens einmal abgedeckt sein: Bauakustik (Schallschutznachweis nach DIN 4109, LPh 3–5) sowie Wärmeschutz und Energiebilanzierung (LPh 3–7), jeweils vollständig erbracht, für ein baulich fertiggestelltes Gebäude mit mindestens 1.000 m² BGF. Abschluss höchstens zehn Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist. In der Gesamtschau mindestens zwei der folgenden Merkmale:
Schallschutz bei Umbau oder Modernisierung im Bestand
Schallimmissionsprognose nach TA Lärm für haustechnische Anlagen
Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels
baubegleitende Schallmessungen
energetische Bilanzierung eines Bestandsgebäudes bei Modernisierung
Wärmebrückennachweis
Effizienzhaus- oder sonstiger Effizienznachweis im Rahmen eines Förderprogramms
Feuchteschutznachweis bzw. hygrothermische Bewertung von Innendämmungen
Nutzungsart unerheblich (§ 75 Abs. 5 Satz 3 VgV); Eignungsleihe zulässig (§ 47 VgV). Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer II.
Mindestens eine Referenz des Unternehmens: Erstellung eines Brandschutznachweises oder Brandschutzkonzeptes (Leistungsphasen 2–4 nach AHO-Heft Nr. 17 oder gleichwertig), vollständig erbracht, für ein Gebäude mit mindestens 1.000 m² BGF. Abschluss höchstens zehn Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist. In der Gesamtschau mindestens zwei der folgenden Merkmale: Gebäudeklasse 4 oder 5 oder Sonderbau; Brandschutz bei Umbau, Modernisierung oder Nutzungsänderung im Bestand; Rauch- und Wärmeabzug in notwendigen Treppenräumen; Fachbauleitung Brandschutz (LPh 8 nach AHO-Heft Nr. 17) erbracht. Nutzungsart unerheblich (§ 75 Abs. 5 Satz 3 VgV); Eignungsleihe zulässig (§ 47 VgV). Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer II.
Mindestens eine Referenz des Unternehmens; jede der beiden Anlagengruppen muss in der Summe der Referenzen mindestens einmal abgedeckt sein. Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI, AG 4 und 5, Leistungsphasen 3–8 vollständig erbracht. Anrechenbare Kosten mindestens: AG 4 161.500 EUR, AG 5 40.150 EUR netto. Abschluss höchstens zehn Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist. In der Gesamtschau mindestens zwei der folgenden Merkmale: Photovoltaikanlage, gegebenenfalls mit Stromspeicher; vollständige Erneuerung der Elektroinstallation einschließlich Zähleranlagen im Bestand; Blitzschutzanlage; Rauch- und Wärmeabzugsanlagen; Kommunikations- und Datennetze in Gebäuden mit mehreren Nutzungseinheiten. Nutzungsart unerheblich (§ 75 Abs. 5 Satz 3 VgV); Eignungsleihe zulässig (§ 47 VgV). Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer II.
Mindestens eine Referenz des Unternehmens; jede der drei Anlagengruppen muss in der Summe der Referenzen mindestens einmal abgedeckt sein. Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI, AG 1, 2 und 3, Leistungsphasen 3–8 vollständig erbracht. Anrechenbare Kosten mindestens: AG 1 160.900 EUR, AG 2 147.500 EUR netto, AG 3 ohne Schwelle. Abschluss höchstens zehn Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist. In der Gesamtschau mindestens zwei der folgenden Merkmale: Erneuerung der Trinkwasser- und Abwasserinstallation im Bestand; Wärmepumpe; Wechsel von dezentraler auf zentrale Wärmeversorgung; Lüftung nach DIN 1946-6 bzw. DIN 18017-3; Trinkwassererwärmung und Zirkulation unter Beachtung der Trinkwasserhygiene. Nutzungsart unerheblich (§ 75 Abs. 5 Satz 3 VgV); Eignungsleihe zulässig (§ 47 VgV). Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer II.
Mindestens eine Referenz des Unternehmens: Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI, Leistungsphasen 3–8 vollständig erbracht, anrechenbare Kosten mindestens 277.300 EUR netto. Abschluss höchstens zehn Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist. In der Gesamtschau mindestens zwei der folgenden Merkmale: befahrbare Flächen, Stellplatzanlagen oder Feuerwehrzufahrten bzw. -aufstellflächen; Grundleitungen, Regenwasserableitung oder -bewirtschaftung im Außenbereich; Freianlagen von Wohngebäuden oder Gebäuden mit mehreren Nutzungseinheiten mit Aufenthalts-, Spiel- oder Nebenanlagen; Schutz und Erhalt von Baumbestand bei Baumaßnahmen. Nutzungsart unerheblich (§ 75 Abs. 5 Satz 3 VgV); Eignungsleihe zulässig (§ 47 VgV). Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer II.
Mindestens eine Referenz des Unternehmens über eine vergleichbare Leistung (Mindeststandard). Anforderungen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI, Leistungsphasen 3 bis 8 vollständig erbracht.
Umbau, Modernisierung oder Instandsetzung eines bestehenden Gebäudes.
Mindestens Honorarzone III.
Anrechenbare Kosten mindestens 1.253.400 EUR netto.
Abschluss der letzten geforderten Leistungsphase höchstens zehn Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
In der Gesamtschau müssen die Referenzen mindestens zwei der folgenden Merkmale aufweisen:
Großtafel- bzw. Plattenbauweise oder sonstige Fertigteilbauweise.
Energetische Sanierung der Gebäudehülle.
Rückbau oder Sanierung schadstoffbelasteter Bauteile.
Grundrissänderungen oder Zusammenlegung von Nutzungseinheiten.
Nachträglicher Anbau von Vorstellbalkonen oder Fassadenvorbauten.
Öffentlich gefördertes Vorhaben mit Mitwirkung am Antrag oder Verwendungsnachweis.
Die Nutzungsart des Referenzobjekts ist unerheblich (§ 75 Abs. 5 Satz 3 VgV). Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zulässig. Einzelheiten: Anlage A 2, Ziffer II.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts im Sinne von § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. Dies gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Die Unwirksamkeit eines Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb der Fristen des § 135 Abs. 2 GWB geltend gemacht worden ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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