Smart City Bamberg 2026 - MoMM-App
KI Die Stadt Bamberg sucht eine mobile Applikation (MoMM-App) im Rahmen des Projekts "Smart City Bamberg 2026".
Stadt Brandis · Brandis · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 07.12.2026, 12:01 Uhr (noch 29 Tage)
Aktuell laufen 57 Ausschreibungen in „IT-Dienstleistungen" in Sachsen. Neue davon jeden Morgen per E-Mail:
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Entwicklungsleistungen für OpenCore-Module der PartheCloud
Branche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Stadt Brandis schreibt im offenen Verfahren Entwicklungsleistungen für OpenCore-Module der PartheCloud als Dienstleistung aus, mit einem geschätzten Auftragswert von 625.600 EUR.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Es handelt sich um kein grenzüberschreitendes Verfahren.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Konzept „Ansatz des Architektur- und Umsetzungsvorschlags einschließlich Betrieb“
Gesamtangebotspreis gemäß Preisblatt
Konzept „Nutzbarkeit für Nutzer ohne technische Vorkenntnisse“
„Personaleinsatzkonzept“
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt, vollständig ausgefüllt) mit Angaben zu Ausschlussgründen und Registereintragungen ODER Nachweis der Präqualifizierung (mit Prüfnummer) ODER Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Erklärung zu Russland-Sanktionen (vollständig ausgefülltes Formblatt)
Angabe des Jahresgesamtumsatzes für die letzten drei Jahre im Rahmen der Eigenerklärung zur Eignung (ohne Mindestumsatz)
Angabe des Jahresumsatzes für mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen für die letzten drei Jahre im Rahmen der Eigenerklärung zur Eignung (ohne Mindestumsatz)
Nachweis von Referenzen durch Ausfüllen des Referenzformulars
Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1. Es handelt sich um mindestens 2 Referenzprojekte über in den letzten fünf Jahren erbrachte vergleichbare eigene Leistungen (Angabe des Leistungszeitraums und des eigenen Leistungsanteils im Falle einer Bietergemeinschaft oder der Tätigkeit als Unterauftragnehmer).
2. Es sind weiter dargestellt der Leistungsumfang, das Auftragsvolumen in EURO sowie veröffentlichte Ergebnisse (Quellcode, Veröffentlichung, Produktivsystem), wenn solche vorhanden sind.
3. Es sind angegeben Name und Anschrift des Auftraggebers mit konkretem Ansprech-partner beim Referenzgeber mit Telefonnummer/E-Mail – der Auftraggeber prüft Referenzen durch Rückfrage bei den genannten Ansprechpartnern; Referenzen, die nicht bestätigt werden können, bleiben unberücksichtigt.
4. Die Leistungen müssen inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität vergleichbar sein mit den Leistungen, die Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind; daher müssen die Referenzprojekte die folgenden Leistungsgegenstände abdecken:
a. Softwareentwicklung und -architektur: mindestens zwei abgeschlossene Projekte, in denen der Bieter Architekturverantwortung für eine mehrkomponentige Softwarelösung getragen hat (Entwurf, Schnittstellen, Betriebskonzept); Erfahrung mit Go oder vergleichbaren aktuellen Programmiersprachen.
b. Plattformkenntnis: nachgewiesene Erfahrung mit offenen Cloud-/Dokumentenplattformen, die den Komponenten von OpenCore vergleichbar sind;
c. Behördliche Verfahren: mindestens ein Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber, in dem auch Verwaltungsabläufe (Aktenführung, Zeichnung, Freigabe, Schriftgutverwaltung o. ä.) softwareseitig abgebildet wurden.
d. mindestens ein Projekt mit kryptographischen Nachweisverfahren, Signaturlösungen oder verketteten/blockchainbasierten Datenstrukturen.
e. mindestens ein Projekt mit sprachmodellbasierten Assistenz- oder Agentensystemen oder mit semantischen Such-/Erschließungssystemen. Da die Leistung lokal betriebene Modelle voraussetzt, ist zusätzlich nachzuweisen: Erfahrung mit dem Betrieb lokal gehosteter Sprachmodelle (Inferenzinfrastruktur, Modellauswahl, Ressourcenplanung) sowie mindestens eines der Folgenden: Training oder Feinabstimmung eigener Modelle, Entwicklung oder Anwendung von Quantisierungsverfahren, systematische Evaluation von Retrieval- oder Agentensystemen. Die bloße Anbindung fremder Modellschnittstellen genügt nicht.
Hinweise: Es müssen nicht alle Leistungsgegenstände in jedem Referenzauftrag abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle Referenzbereiche insge-samt abgedeckt sind. Im Referenzbogen ist jeweils anzukreuzen, für welchen Referenzbereich die Referenz inhaltlich gelten soll.
Die Referenzanforderungen können durch den Bieter selbst, durch die Mitglieder einer Bie-tergemeinschaft gemeinsam oder auch mit Hilfe einer Eignungsleihe erfüllt werden. Das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft muss für die Leistungsteile, die es nach den Eintragungen in der Erklärung zur Bietergemeinschaft erbringen soll, die notwendigen Referenzanforderungen erfüllen. Bei Eignungsleihe muss das Unternehmen, das die Referenz verleiht, in die entsprechende Leistungserfüllung als Nachunternehmen einbezogen werden (soweit zulässig).
Wenn die hier aufgeführten Mindestanforderungen an die Referenzen nicht insgesamt erfüllt und nachgewiesen sind, dann hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Eignung für den zu vergebenden Auftrag nicht ausreichend nachgewiesen und kann für den Zuschlag nicht in Betracht kommen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil stellen wir die veröffentlichten Zahlen Ihren Angaben gegenüber (Zahlenvergleich) — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB); der Ablauf einer Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber (auf den Zugang beim Bieter kommt es nicht an). Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Basierend auf 368 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Die Stadt Bamberg sucht eine mobile Applikation (MoMM-App) im Rahmen des Projekts "Smart City Bamberg 2026".
KI Die Ausschreibung betrifft Estricharbeiten im Rahmen des Erweiterungsneubaus der Oberschule Brandis.
KI Die Ausschreibung betrifft Metallbau- und Schlosserarbeiten im Rahmen des Erweiterungsneubaus der Oberschule Brandis.
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