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Einrichtung einer Sammelstelle und Erfassung von Elektroaltgeräten im Hol- und Bringservice
Universitätsstadt Siegen · Siegen · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
Siegener Recycling Werkstätten gGmbH Kleines Unternehmen
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Die Stadt Siegen als örE hat vom Recht der Optierung nach § 14 Abs. 5 ElektroG und Erstbehandlung nach § 20 ElektroG nur bis zum 14.01.2021 Gebrauch gemacht. Altgeräte der Gruppen 4 und 5 werden daher nur bis zum 14.01.2021 eigenvermarktet. Da evtl. zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Optierung geltend gemacht werden kann, muss der Auftragnehmer als Erstbehandlungsanlage (EBA) nach § 20 ElektroG zugelassen sein. Eine EBA ist eine Anlage zur Behandlung von Altgeräten, bei der die Altgeräte zur Wiederverwendung vorbereitet oder von Schadstoffen entfrachtet und Wertstoffe separiert werden. Hierzu zählen auch die hierauf bezogenen Vorbereitungshandlungen; die Erstbehandlung umfasst somit auch die Verwertungsverfahren R 12 und R 13 nach Anlage 2 zum KrWG. Im Falle einer erneuten Optierung würden die gesammelten Mengen dem Auftragnehmer zur Eigenvermarktung überlassen.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
Kriterium der Vergabestelle: „other“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 100 %
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bis zur wirksamen Zuschlagsentscheidung gestellt werden, sofern der Auftraggeber die unterlegenen Bieter gem. § 134 GWB über die Gründe der Nichtberücksichtigung und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, informiert hat. Es ist eine gesetzliche Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen (im Falle der Versendung z. B. auf elektronischem Weg) vor einer verbindlichen Zuschlagserteilung einzuhalten. Meint ein Bieter, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Wird der Rüge nicht abgeholfen, so kann der Bewerber/Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen (siehe § 160 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 24 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Siegener Recycling Werkstätten gGmbH1 Veröffentlichung
- 19.12.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 505 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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