AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
CrowdStrike-Plattform
Stammdaten
- Auftraggeber
- Investitionsbank des Landes Brandenburg, Potsdam
- Veröffentlicht
- 21.08.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 48000000 — Software
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ist als Finanzinstitut gemäß Artikel 19 des Digital Operation Resilience Act (DORA) verpflichtet, schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle der zuständigen Behörde zu melden. Zur weiteren Absicherung wird ein externer Dienstleister zukünftig ein Security Operations Center etablieren, um die Systeme der ILB zu überwachen und eine gesamtheitliche Sicherheitsarchitektur zu implementieren. Der Auftragsgegenstand umfasst als geplante technische Lösungsarchitektur eine SIEM-Lösung auf Basis des Software-Stacks von CrowdStrike, der durch eine Cloud bereitgestellt werden soll, sowie ergänzend dazu die Software-Lösung CrowdStrike Falcon Endpoint, die auf den Endgeräten der IT-Nutzer und der Server die rechtzeitige Erkennung von unnormalen Verhalten sicherstellt. Die ILB benötigt hierzu die folgenden Module: - Falcon Complete - Falcon Prevent - Falcon Insight - Falcon Discover - Falcon Overwatch - Falcon Device Control - Falcon Spotlight - Falcon NextGen SIEM. Daneben benötigt die ILB aufgrund der sicherheitskritischen Systeme auf Anfrage umgehenden technischen Support. Dies wird durch das CrowdStrike Essential Support-Modul bereitgestellt, das jedoch nicht vom Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens umfasst ist. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 1 Monat
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 26.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.