AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY0QD2WP/documents) · Abgerufen am 19.10.2026 21:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/01b2dba3-1bf5-4a0c-8393-371c16d4f124/

Rahmenvertrag "Sequenzierungsleistungen nach "Next-Generation"-Sequenzierung (Los 1) und Rahmenvertrag "Sanger-Sequenzierung" (Los 2)

Notice-ID: 01b2dba3-1bf5-4a0c-8393-371c16d4f124 · Procedure-ID: cc48e30b-6c45-46c1-b49c-2556951e7090

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Stammdaten

Auftraggeber
Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels, Bonn
Veröffentlicht
12.09.2026
Frist (Submission)
13.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71900000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rahmen-Höchstwert
150.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung ist die Vergabe von Rahmenverträgen zu Sequenzierungsleistungen nach "Next-Generation"-Sequenzierung (Los 1) sowie "Sanger-Sequenzierung" (Los 2). Dafür wird je Los eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen.

Lose

2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Periode
1 Jahr
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
1 Monat

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).