AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.05.2026 18:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/01ce89a3-5cb2-47e3-b58d-e01d172756f9/

AMS - Türen und Zargen

Notice-ID: 01ce89a3-5cb2-47e3-b58d-e01d172756f9 · Procedure-ID: f9339665-2bfc-41a9-8359-ba0f62c1c2b7

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Monheim am Rhein, Monheim am Rhein
Veröffentlicht
14.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45421131 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
65.387 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Monheim am Rhein ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Mettmann mit ca. 43.000 Einwohnern. Sie führt derzeit die Erweiterung der Armin-Maiwald-Schule (AMS) in Monheim durch. Die Maßnahme umfasst mehrere miteinander verzahnte Bauabschnitte (Neubau N2 sowie Umbau- und Sanierungsmaßnahmen in den Bestandsgebäuden A1 und A2), die teilweise parallel ausgeführt werden und terminlich eng aufeinander abgestimmt sind. Die Leistungen im Gewerk Türen und Zargen stellen hierbei ein zentrales Gewerk dar, da sie sowohl für die brandschutz-, schallschutz- und sicherheitsrelevante Abtrennung der Nutzungsbereiche als auch für die bauaufsichtliche Abnahme und die Inbetriebnahme der Schule zwingend erforderlich sind.

Vertragslaufzeit

Beginn
29.04.2026
Ende
09.03.2027

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
14.04.2026
Angebotsspanne
58.585 – 92.335 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).