AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.07.2026 15:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/01d37e0e-306f-4cb9-87b1-1d3d061e80a4/

25-08475

Notice-ID: 01d37e0e-306f-4cb9-87b1-1d3d061e80a4 · Procedure-ID: 77306d86-1425-460f-8f50-da2e7a80aeb4

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Techniker Krankenkasse, Hamburg
Veröffentlicht
17.06.2026
Frist (Submission)
22.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die TK plant den Einsatz einer standardisierten Kafka-Plattform als einer oder mehrere Rechnerverbunde (Cluster) aus log-orientierten Event-Brokern auf Basis von Apache Kafka. Gegenstand des Auftrags ist die Unterstützung beim Aufbau der Kafka-Plattform und Wissenstransfer. Lieferung der erforderlichen Enterprise-Funktionen und Kafka-Konnektoren, inklusive Softwarepflege und Support sowie Unterstützung bei der Inbetriebnahme der Kafka-Plattform und Betrieb der Kafka-Plattform während der Aufbauphase. Zudem übernimmt der Auftragnehmer bei Bedarf der TK auch den Betrieb der Plattform nach Fertigstellung des Aufbaus (optional). Für die weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
65 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).