AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 01:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/01d63054-8f69-4bc9-a831-30ad738d54df/

TNW_HLS_Landkreis Roth_Neubau Bauhof Abenberg

Notice-ID: 01d63054-8f69-4bc9-a831-30ad738d54df · Procedure-ID: db58e438-866d-4ac1-9eea-a819250da478

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Roth, Roth
Veröffentlicht
01.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Landkreis Roth beabsichtigt einen Neubau des Betriebsgebäudes mit anschließenden Werkstätten und Lagerräumen für den Kreisbauhof Abenberg und den damit verbundenen Abbruch des Bestandsgebäudes. Die Umsetzung der Maßnahme soll in zwei Bauabschnitten im laufenden Betrieb erfolgen. Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 vergeben. Zudem werden Besondere Leistungen vergeben. Hinweis: Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird nur für solche Anlagen beauftragt, für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine unmittelbare Genehmigung erforderlich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, den Leistungsumfang entsprechend zu reduzieren.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).