Nicht offenes Verfahren
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Wach- und Sicherheitsdienstleistungen

Technische Universität Darmstadt · Darmstadt · Hessen

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Beschreibung

Tägliche Wach-, Streifen- und Revierdienste sowie weitere Sicherheitsdienstleistungen im Bedarfsfall.

KI-Eignungsanalyse

Die KI-Analyse wird im nächtlichen Lauf um 03:00 MEZ ergänzt — Branchenzuordnung, Schwierigkeitseinschätzung und Eignungsauswertung sind typisch binnen 24 Stunden nach Veröffentlichung verfügbar.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

Mindestens 5 Bewerber

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

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    2 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.310 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 358.123 €
Median 1.053.000 €
Oberes Quartil 2.722.218 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Verfahrensart Nicht offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Standort Darmstadt, Hessen
Veröffentlicht 08.05.2026
CPV-Code 79714000
Unternehmensberatung und -dienstleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Darmstadt
Laufzeit 01.12.2026 – 30.11.2028
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar

Ø Bieter in der Branche 6.2

Historischer Durchschnitt aus 73.917 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -6%
KMU-Bieteranteil 30%

Preis-Kalkulator

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Technische Universität Darmstadt. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Basisdaten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 2/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist · Auftragswert · KI-Analyse

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