Vor-Ort-Begehung / Besichtigung
Der AN übernimmt den PSA-Bestand wie besichtigt und führt die Bewirtschaftung ohne Unterbrechung fort.
1. Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers (AN) ist die
Parkraumbewirtschaftung mit Parkscheinautomaten (PSA) auf öffentlichem
Straßenland. Der AN hat die Bewirtschaftung so durchzuführen, dass die Anforderungen der Sicherheit und Ordnung im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen und die Regeln der Technik
eingehalten werden.
1.1 Ort der Leistungen ist das Bewirtschaftungsgebiet Berlin Tempelhof-Schöneberg,
in den Bewirtschaftungsgebieten City-West mit den Zonen 9 und 17, Friedenau
mit den Zonen 26, 27 und 28, Schöneberg Nord mit der Zone 55, den acht neu
gegründeten Zonen 84 bis 91 innerhalb des S-Bahn-Rings und Tempelhofer
Damm mit der Zone 92. Voraussichtlich Ende des Jahres 2027 kommt die Zone
97 in Friedenau hinzu.
1.2 Die Bewirtschaftung soll zum 01.10.2026 beginnen, spätestens jedoch mit
Vertragsschluss.
1.3 Vorhandener PSA-Bestand
Mit Vertragsbeginn sollen die 1.178 zur Zeit installierten PSA von dem derzeitigen
Bewirtschafter im Auftrag des AG übernommen und ohne Unterbrechung weiter
bewirtschaftet werden. Die PSA-Modelle und Installationsdaten werden
nachfolgend dargestellt:
2018: 124 PSA Citea Pin der Firma Hectronic in der Zone 55
2018: 73 PSA Citea Pin der Firma Hectronic in den Zonen 9 und 17
2018: 24 PSA Citea Pin der Firma Hectronic in den Zonen 26, 27 und 28
2020: 91 PSA Citea Pin der Firma Hectronic in den Zonen 26, 27 und 28
2022: 176 PSA Strada Transfer der Firma Flowbird in der Zone 92
2023: 450 PSA Citea Pin der Firma Hectronic in den Zonen 84 bis 89
2025: 185 PSA Citea Pin der Firma Hectronic in den Zonen 90 und 91
2026: Erweiterung der Zone 27 um 22 PSA Citea Pin der Firma Hectronic
2026: Erweiterung der Zone 28 um 33 PSA Citea Pin der Firma Hectronic
Voraussichtlich 2027 Neueinrichtung der Zone 97 mit
117 PSA Citea Pin der Firma Hectronic.
Es ist vorgesehen, dass im Laufe des Jahres 2027 insgesamt 312
Parkscheinautomaten in den Zonen 9, 17, 26, 27, 28 und 55 gegen neue PSA
ersetzt werden.
Die PSA s
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Branche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung betrifft die Parkraumbewirtschaftung mit Parkscheinautomaten (PSA) im öffentlichen Straßenland von Berlin Tempelhof-Schöneberg.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Der AN übernimmt den PSA-Bestand wie besichtigt und führt die Bewirtschaftung ohne Unterbrechung fort.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftrag wurde zugeschlagen · 29 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
Basierend auf 15 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Die Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee vergibt eine Dienstleistungskonzession für ein kamerabasiertes Parkraumbewirtschaftungssystem mit automatischer Kennzeichenerkennung.
KI Gegenstand ist die Parkraumbewirtschaftung mehrerer Parkzonen in Tempelhof-Schöneberg, einschließlich Wartung, Instandsetzung, Inkasso, Entleerung und Abrechnung von 1.178 Parkscheinautomaten.
KI Gesucht werden Dienstleistungen für das Abschleppen und Umsetzen von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen im Rahmen eines Rahmenvertrags.
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