AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.07.2026 15:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/01eebc36-53c8-4f0e-b73a-30e9a6d4c2aa/

Beschaffung von WAN-Kommunikationsverbindungen für das Land Hessen

Notice-ID: 01eebc36-53c8-4f0e-b73a-30e9a6d4c2aa · Procedure-ID: 01d3895d-ecf0-4d21-910d-6b1e707c64da

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, Wiesbaden
Veröffentlicht
19.11.2025
Frist (Submission)
23.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32000000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
Telekommunikation
Geschätztes Rahmen-Volumen
84.799.144 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschaffung von WAN-Kommunikationsverbindungen für das Land Hessen in drei Losen

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten und Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Hessenweite Standortverbindungen

Erfüllungsort
Wiesbaden
Geschätzter Wert
66.063.757 €

Los 2 — Verbindungen auf Basis eines optischen Transportnetzes (WDM/OTN)

Erfüllungsort
Wiesbaden
Geschätzter Wert
6.151.676 €

Los 3 — Dark Fiber-Verbindungen (ungemanagte LWL-Faserpaare)

Erfüllungsort
65185
Geschätzter Wert
12.583.710 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.03.2032

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
5 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).