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Büro für Arbeit und Beratung - Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung
Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf · München · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBüro für Arbeit und Beratung - Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung🏆 PETER SCHNABL Fort- und Weiterbildung · München
- PETER SCHNABL Fort- und Weiterbildung · München Mittleres Unternehmen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Das Jobcenter Landkreis München beabsichtigt die Vergabe einer Arbeitsmarktdienstleistung mit dem frei veränderbaren Arbeitstitel „Büro für Arbeit und Beratung“ (BAuB) gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III , die der Aktivierung und Vermittlung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne auskömmliches Erwerbseinkommen (inkl. Teilnehmer mit Minijob, Midijob oder in Teilzeitbeschäftigung) dienen soll. Ziel der Maßnahmenkombination BAuB ist die dauerhafte berufliche Eingliederung der zugewiesenen Personen zur Beendigung und/oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit durch eine intensive Aktivierung und Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 SGB III. Bei erfolgter Vermittlung ist die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Auftragnehmer anzustreben. Das BAuB soll folgende Bausteine beinhalten: • Aktivierung der Teilnehmer durch Einzelcoachings und Workshops, einschließlich aufsuchender Vermittlung / Sozialarbeit, Gesundheitscoaching und Netzwerkarbeit • Vermittlung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in Arbeit oder Ausbildung; auch für Teilnehmer mit Minijob, Midijob und Teilzeitbeschäftigung zur Steigerung des Einkommens • Nachbetreuung zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses • Aktive Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement und dem Team für Eingliederungsleistungen des Auftraggebers Die vorgenannten Bausteine können alle Aktivitäten zur Aktivierung und Unterstützung der Teilnehmer im Rahmen von Einzelcoachings und Workshops umfassen, die auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gerichtet sind.
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📅 Laufzeit endet am 31.01.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität (Konzept) 60 %Qualität
https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av258658-eu
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Preis 40 %
https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av258658-eu
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße, gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ----- § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 2 Satz 1 GWB. §134Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ----- Gemäß §135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. ----- Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
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Auftragnehmer PETER SCHNABL Fort- und Weiterbildung1 Veröffentlichung
- 29.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 71 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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