AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 06:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/01fde706-b408-4f3c-8ad0-ff8753d6ce04/

Textile Vollversorgung medbo

Notice-ID: 01fde706-b408-4f3c-8ad0-ff8753d6ce04 · Procedure-ID: 69d50efa-91d2-41e4-9dda-48644540b26b

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Stammdaten

Auftraggeber
medbo - KU, Regensburg
Veröffentlicht
31.10.2024
Frist (Submission)
09.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
98311000 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden die Leistungen einer textilen Vollversorgung des Auftraggebers, der Medizinischen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz (medbo), ausgeschrieben. Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte textile Vollversorgung mit - Mietstationswäsche sowie Mietbereichs- und Mietberufsbekleidung, - einem Kleidermanagementsystem zur transparenten Ausgabe/Entnahme und Rückgabe, - Wischtextilien, Maschinenputztücher und Sauberlaufmatten im Mietservice, - Gardinenservice inklusive Dekoration, sowie - die Aufbereitung und den Transport von Bewohnerwäsche und geringer Mengen auftraggebereigener Wäsche und sonstigen Textilien der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Standorte nach näherer Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2025
Ende
31.05.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
92 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).