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Räumung von Justizgebäuden mit Entsorgung und Verwertung diverser Gegenstände und Materialien
Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München · München · Bayern · Landesbehörde
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Beschreibung
Mitte 2026 erfolgt der Umzug des Strafjustizzentrums, infolge dessen die bisher genutzten Gebäude vollständig geräumt werden müssen. In diesen Gebäuden befinden sich nach Umzug noch Gegenstände und Materialien, welche zu räumen, zu entrümpeln und sachgerecht und unter Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften (insbesondere nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i.V.m. dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG)) zu entsorgen sind. Ferner sind durch die Auftragnehmerin insbesondere bei der Entsorgung von Datenträgern oder Altpapier sämtliche hierfür geltenden Datenschutzvorschriften (u.a. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG)) einzuhalten. Die hierzu notwendigen Räumungsleistungen (einschließlich Räumung, Abtransport, und ggf. Vernichtung oder Verwertung) werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der nach Räumung noch vorhandenen Gegenstände und Materialien nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Deshalb sollen die Leistungen über eine Rahmenvereinbarung mit der Auftragnehmerin abgedeckt werden. Dafür stellt die Auftragnehmerin fachkundiges Personal und Räumungshilfsmittel, insbesondere geeignete Fahrzeuge und Container sowie Transportmittel für die Vertragslaufzeit bereit.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Gesucht wird ein Dienstleister für die vollständige Räumung von Justizgebäuden inklusive Entsorgung und Verwertung diverser Gegenstände und Materialien.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog nach WichtigkeitQualität
Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/91a59a6e-e215-4daf-b875-fe636dd821e9/suitabilitycriteria Unter o.a. Link finden Sie sämtliche (wirtschaftlich-finanzielle sowie beruflich-fachliche) Kriterien, die der Auftraggeber zur Prüfung der Eignung heranzieht.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf folgende Rügeobliegenheiten und Präklusionsfristen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB) wird besonders hingewiesen: - Der Bewerber / Bieter hat von ihm vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. - Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter/ Bewerber die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 06.05.2026 Korrektur durch den Auftraggeber aktuell
- Frist 06.05.2026 Es wurde das Formblatt "Kriterium_Verlässlichkeit_Unternehmen" berichtigt bezüglich der Jahreszahlen der letzten drei Jahre für Räumungsleistungen. Es ist für den Teilnahmeantrag dieses nunmehr aktualisierte Formblatt zu verwenden.
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 394 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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