AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.04.2026 19:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/021481f1-2776-4fbd-bf2e-678ef808126e/

Neubau Kindertagesstätte Hergensweiler - Sanitärinstallation

Notice-ID: 021481f1-2776-4fbd-bf2e-678ef808126e · Procedure-ID: 475120a6-0f11-410a-8aa7-19cbeba30d2d

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Hergensweiler, Hergensweiler
Veröffentlicht
24.02.2026
Frist (Submission)
20.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45332400 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtigt den Rückbau und Neubau der Kindertagesstätte St. Ambrosius für rund 130 Kinder auf einem Grundstück im Zentrum von Hergensweiler. Der Neubau soll zweigeschossig in Holzbauweise erstellt werden. Das bestehende Gebäude soll komplett rückgebaut werden. Zu vergeben sind die Leistungen rund um die Sanitärinstallation. Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: 10.09.2026-24.03.2028: -Verbindungsleitungen Bestand – Neubau von 10.09.26 bis 17.09.26 -Rohinstallation von 29.01.27 bis 21.05.27 -Fertiginstallation von 01.10.27 bis 29.10.27 -IBN Mängelbeseitigung von 29.11.27 bis 24.03.28 Die einzelnen Ausführungszeiträume können dem Bauzeitenplan entnommen werden

Vertragslaufzeit

Beginn
10.09.2026
Ende
24.03.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).