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Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Multisite- Umgebung und des Medienangebots zum Infektionsschutz
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) · Köln · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenTechnische Betreuung und Weiterentwicklung der Multisite- Umgebung und des Medienangebots zum Infektionsschutz🏆 VALID Digitalagentur GmbH · Berlin
- VALID Digitalagentur GmbH · Berlin
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Ein wichtiges Themenfeld in der Arbeit der AG ist die Gesundheitsförderung und Aufklärung zum Infektionsschutz durch Impfungen und Hygienemaßnahmen sowie die Information der Bevölkerung bei außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Beispiele: Grippe-Pandemie 2009/10, EHEC-Ausbruch 2011, Ebola-Ausbruch 2014, Zika-Virus 2016, SARS-CoV-2/COVID-19 2020ff, Mpox 2022). In diesem Arbeitsbereich hat die AG eine integrierte Kommunikationsstrategie mit einem umfassenden und qualitätsgesicherten multimedialen Angebot für die Allgemeinbevölkerung sowie für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und Fachkräfte entwickelt. Zu Schwerpunktthemen wie beispielsweise zur Grippeimpfung oder zur Händehygiene werden Kampagnen mit zielgruppenspezifischen Kommunikationselementen durchgeführt. Die Webauftritte www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, www.longcovid-info.de und www.masernschutz.de bilden die Multisite-Umgebung zum Infektionsschutz. www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de und www.longcovid-info.de verfügen über ein gemeinsames Corporate Design. Die Multisite-Umgebung zum Infektionsschutz, bestehend aus den Webauftritten www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, www.longcovid-info.de und www.masernschutz.de basiert auf dem Content Management System TYPO3. Auf diesen Webseiten stellt die BZgA aktuelle, neutrale und qualitätsgesicherte Informationsangebote zu den Themen Hygiene, Impfen und Long COVID sowie zum Masernschutzgesetz bereit. Bei außergewöhnlichen Ausbruchsgeschehen hat die BZgA den Auftrag, ad hoc relevante Informationen über das Internet zu verbreiten (Krisenkommunikation). Flankierend müssen im Krisenfall und je nach Infektionsgeschehen entsprechende Download- und Printmedien angepasst bzw. neu entwickelt werden. Im Rahmen der Krisenkommunikation muss eine schnelle und koordinierte Anpassung und Weiterentwicklung der Kommunikationsmittel gewährleistet werden. Die Webauftritte richten sich primär an die Allgemeinbevölkerung bzw. bestimmte Ris
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Aktualisierung der Angebotsfrist auf den 23.11.2023, 12:00 Uhr; Aktualisierung der Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendungder Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeiteines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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Auftragnehmer VALID Digitalagentur GmbH1 Veröffentlichung
- 17.01.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 3.140 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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