AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. Par. 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 3 - 9 und Besondere Leistungen für die Generalinstandsetzung des Waisenhauses München
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt München, Baureferat, München
- Veröffentlicht
- 18.12.2023
- Frist (Submission)
- 23.01.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Technische Ausrüstung HLS, Anlagengruppen 1 (Abwasser, Wasser- Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 3 (Lufttechnische Anlagen), 7 (Nutzungsspezifische Anlagen) und 8 (Gebäudeautomation) nach Par. 53 ff. HOAI, LPH 3 - 9 und Besondere Leistungen für folgendes Bauvorhaben: –– Die Landeshauptstadt München plant die Generalinstandsetzung und energetische Sanierung des städtischen Waisenhauses München. –– Das Münchner Waisenhaus ist der Zweckbetrieb der Waisenhausstiftung München. Die Waisenhausstiftung München wird von der Stiftungsverwaltung im Sozialreferat verwalten und vertreten. Den Zweckbetrieb Münchner Waisenhaus betreibt das Sozialreferat/Stadtjugendamt als Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Heute bietet das Münchner Waisenhaus, auf Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, unter einem Dach im stationären und teilstationären Bereich vielfältige erzieherische Hilfen an. Angeboten werden drei Kinderschutzstellen (zwei Gruppen 0 bis 4 Jahre und eine Gruppe 4 bis 14 Jahre), eine Übergangswohngruppe (4 bis 12 Jahre), sechs heilpädagogische Gruppen (3 bis 16 Jahre) sowie zwei voll- bzw. teilbetreute Jugendwohngruppen und zwei Außenwohngruppen. Darüber hinaus werden zwei teilstationäre heilpädagogische Tagesgruppen angeboten. Zusammengefasst heißt das, dass das Waisenhaus insgesamt 121 Kindern und Jugendlichen ein Zuhause gibt und außerdem 16 teilstationäre Plätze bereitstellt. -- Da die Maßnahme im laufenden Betrieb erfolgt, sind bei lärmintensiven Arbeiten besonders die ruhebedürftigen Bereiche für Kleinkinder zu berücksichtigen. -- Das Waisenhaus besteht aus drei Gebäudeteilen mit unterschiedlichen Stockwerkshöhen, dem historischen, denkmalgeschützten Nordflügel (Bauteil 1) von 1899, dem Mittelbau (Bauteil 2) und dem Südflügel (Bauteil 3), beide Wiederaufgebaut im Jahr 1957. Das gesamte Grundstück steht unter Ensembleschutz. -- Der Gebäudekomplex befindet sich in einem sehr veralteten und maroden Zustand; es müssen umfassende Sanierungsmaßnahmen im Inneren und Äußeren des Hauptgebäudes durchgeführt werden. Es ist geplant die Generalinstandsetzung und die energetische Sanierung in 3 Ausführungsabschnitten (AA A: Südflügel; AA B: Mittelbau; AA C: Nordflügel) durchzuführen. Die Maßnahmen beinhalten: -- • Neue Versorgungsleitungen • Schadstoffsanierung • Energetische Sanierung • Generalinstandsetzung der Innenbereiche mit Erneuerung der Haustechnik • Erneuerung der Großküche • Verbesserung der Barrierefreiheit • Sanierung Veranstaltungssaal im Mittelbau (im Ausführungsabschnitt B) • Brandschutzmaßnahmen im Hausmeisteranbau (im Ausführungsabschnitt C) • Optional: Ausbau von Wohnungen im Dachgeschoss des Mittelbaus (Abschnitt B) -- Kleinere Bereiche (z.B. 2 Wohngruppen) wurden bereits vorab saniert und sind in die Generalinstandsetzung mit einzubinden. -- Der Projektauftrag, d.h. LPH 3 und 4, ist für alle drei Ausführungsabschnitte durch den Stadtrat im Dezember 2022 genehmigt worden. Die Projektgenehmigung(en) der einzelnen Abschnitte müssen gemeinsam erwirkt werden. Die Vorplanung ist abgeschlossen und für die weitere Planung zu übernehmen. -- BGF: 13.733 m² BRI: 45.585 m³ -- geplante Bauzeit: 3. Quartal /2026 – 3. Quartal /2031
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2024
- Ende
- 31.12.2031
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.01.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.