Sicherheiten / Bürgschaften
Die Bürgschaften werden als Ausfallbürgschaften übernommen und beziehen sich grundsätzlich auf ein Bürgschaftsobligo oberhalb von aktuell 2,0 Mio. EUR; ihre Höhe beträgt im Einzelfall bis zu maximal 80 % des Ausfalls.
Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Finanzen · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Anforderungs-Check bestellenDas Land Nordrhein-Westfalen fördert die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe sowie die Land- und Forstwirtschaft unter anderem durch die Bereitstellung von Landesbürgschaften zur Besicherung von Krediten, insbesondere Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkrediten, nach Maßgabe der "Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften des Landes Nordrhein-Westfalen für die Wirtschaft und die freien Berufe sowie die Land- und Forstwirtschaft". Die Bürgschaften werden als Ausfallbürgschaften übernommen und beziehen sich grundsätzlich auf ein Bürgschaftsobligo oberhalb von aktuell 2,0 Mio. EUR; ihre Höhe beträgt im Einzelfall bis zu maximal 80 % des Ausfalls. Die Anzahl der Bürgschaftsanträge ist im langjährigen Mittel rückläufig; eine verlässliche Prognose zu Anzahl und Volumen künftiger Anträge ist nicht möglich. In den Jahren 2023 bis 2025 wurden insgesamt 27 Landesbürgschaften mit einem Kreditvolumen von rund 233 Mio. EUR übernommen; im Jahr 2026 wurden bis zum 20.10.2026 bereits 11 Landesbürgschaften mit einem Kreditvolumen von rund 137 Mio. EUR bewilligt. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Tätigkeit als Mandatar des Landes Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2028 bis mindestens 2032 und maximal 2037 mit insbes. folgenden Aufgaben: Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften sowie Verwaltung und Abwicklung künftiger Landesbürgschaften. Die Verwaltung und die Abwicklung von zum 31.12.2027 bereits existenten oder beantragten Landesbürgschaften erfolgt im Rahmen einer noch zu vereinbarenden Übergangsregelung mit dem bisherigen Mandatar, nach deren Ablauf die Begleitung dieser Bürgschaften durch den neuen Mandatar erfolgt.
Branche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, sucht einen Mandatar für die Prüfung und Bearbeitung von Anträgen auf Landesbürgschaften sowie für Verwaltung und Abwicklung künftiger Landesbürgschaften im Zeitraum 2028 bis mindestens 2032, maximal bis 2037.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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„Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV). Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines im elektronischen Projektraum bereitgestellten Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Bei einer hinreichenden Anzahl geeigneter Bewerber werden mind. 3 und höchstens 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe am Verhandlungsverfahren beteiligt. Maßgebliches Auswahlkriterium ist die anhand entsprechender Referenzprojekte belegte Erfahrung mit Aufgaben möglichst vergleichbarer Art. Zu diesem Zweck werden die eingereichten Referenzen jeweils wie folgt bepunktet: a) Beratung der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen Bürgschaften: 100 Punkte, bei Tätigkeit innerhalb der letzten 4 Jahre: 150 Punkte, b) Tätigkeit als Mandatar: 50 Punkte, über einen Zeitraum von mehr als 2 Jahren: 100 Punkte, c) Keine Tätigkeit als Mandatar, aber Beratung der öffentlichen Hand auf einem/mehreren der folgenden Gebiete: betriebswirtschaftlich fundierte Untersuchungen zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit von Vorhaben, Bewertung von Jahresabschlüssen, Sanierung bzw. Restrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten: 50 Punkte, d) Vertiefte Behandlung von beihilferechtlichen Fragestellungen: 50 Punkte. Es werden nur die fünf Referenzen mit der höchsten Punktzahl bei der Bewerberauswahl berücksichtigt. Maßgeblich für die Bewerberauswahl ist die Gesamtpunktzahl. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als zwei geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Bewertet wird die Qualität der vom Bieter vorgesehenen Leistungen zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben.
Bewertet wird die auftragsbezogene Qualifikation der im Auftragfall tätigen Personen (Leitung Projektteam, stellvertretende Leitung Projektteam, sonstiges Team).
Bewertet wird das angebotene Honorar für die ausgeschriebenen Mandatarleistungen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vorgegebenen Bewerbungsbogens zu bestätigen, dass er/es in das Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften i.S.d. § 37 Abs. 1 Satz 1 WiPrO oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, eingetragen ist.
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vorgegebenen Bewerbungsbogens eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 5 000 000 EUR je Schadensfall, dreifach maximiert je Versicherungsjahr, oder eine Eigenerklärung, einen entsprechenden Versicherungsschutz im Auftragsfall sicherzustellen, abzugeben.
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vorgegebenen Bewerbungsbogens seinen in den letzten drei Geschäftsjahren erzielten Netto-Gesamtumsatz, getrennt nach Jahren, anzugeben.
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vorgegebenen Bewerbungsbogens in den letzten sieben Jahren (seit 10/2019) / aktuell ausgeführte Referenzaufträgen (ggfs. in anonymisierter Form) zu benennen, die mit dem Ziff. 2.1 und 5.1 zu vergebenden Auftrag möglichst vergleichbar sind, mit Angaben zum Leistungszeitraum, den konkret ausgeführten Leistungen und dem jeweiligen Auftragswert. Mindestanforderung: Für den Zeitraum der letzten sieben Jahre ist mindestens ein Referenzauftrag nachzuweisen, bei dem die öffentliche Hand/ ein öffentliches Unternehmen auf einem/mehreren der folgenden Gebiete beraten wurde: betriebswirtschaftlich fundierte Untersuchung zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit von Vorhaben, Bewertung von Jahresabschlüssen, Sanierung bzw. Restrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten.
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vorgegebenen Bewerbungsbogens die aktuelle Anzahl der Mitarbeitenden, gegliedert nach Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfern und sonstigen Mitarbeitenden, sowie die aktuelle Anzahl der Mitarbeitenden, die über Erfahrung mit der Tätigkeit eines Bürgschaftsmandatars verfügen, anzugeben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Am Auftrag interessierte Unternehmen/ Bieter, welche sich in ihrem Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen verletzt sehen, können bei der zuständigen Vergabekammer Westfalen eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens i.S.d. §§ 160 ff. GWB beantragen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber/ Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Die Bürgschaften werden als Ausfallbürgschaften übernommen und beziehen sich grundsätzlich auf ein Bürgschaftsobligo oberhalb von aktuell 2,0 Mio. EUR; ihre Höhe beträgt im Einzelfall bis zu maximal 80 % des Ausfalls.
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Gesucht wird die Bereitstellung eines KI-basierten Antragsassistenten für Wohngeld.
KI Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Dienstleister für Beratungsleistungen zur Wärmeplanung der Verbandsmitglieder des Auftraggebers Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) im offenen Verfahren.
KI Gesucht werden unterstützende Leistungen für die fachlich-technische Prüfung von Anträgen und Verwendungsnachweisen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), Module 2 und 4.
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