AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ausschreibung Strom 2027 ff. - Kommunen im Kreis Lippe
Stammdaten
- Auftraggeber
- Auftraggebergemeinschaft von Städten und Gemeinden im Kreis Lippe, Schieder-Schwalenberg
- Veröffentlicht
- 14.08.2026
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Nicht offenes Verfahren
- CPV-Code
- 09310000 — Erdöl, Strom und Energie
- Branche
- Energie & Umwelt
- Zuschlagswert
- 11.189.434 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Auftraggebergemeinschaft der Städte Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Lügde und Schieder-Schwalenberg sowie die Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Extertal, Kalletal, Leopoldshöhe und Schlangen einschließlich der rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen der vorgenannten Kommunen schreiben die Stromlieferung an ihre Abnahmestellen gemeinsam aus. Ausschreibungsvolumen ca. 1.331 Abnahmestellen, ca. 17,2 GWh/Jahr, Aufteilung in 6 Lose, Lieferbeginn 01.01.2027
Lose
6 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2029
Vergabe-Status
- Auftragnehmer (3)
- BeSte Stadtwerke GmbH · Stadtwerke Brilon Energie GmbH · Stadtwerke Lemgo GmbH
- Vertragsabschluss
- 28.07.2026
- Zuschlagsentscheidung
- 17.07.2026
- Angebotsspanne
- 3.748.181 – 3.860.081 €
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.05.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (3)
- BeSte Stadtwerke GmbH (Steinheim)
- Stadtwerke Brilon Energie GmbH (Brilon)
- Stadtwerke Lemgo GmbH (Lemgo)
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).