AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/025a5538-2f45-4fcc-be3d-8ddc2cd78adf) · Abgerufen am 16.08.2026 19:20 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/025a5538-2f45-4fcc-be3d-8ddc2cd78adf/

Ausschreibung Strom 2027 ff. - Kommunen im Kreis Lippe

Notice-ID: 025a5538-2f45-4fcc-be3d-8ddc2cd78adf · Procedure-ID: c6e72bc3-3e66-41aa-95ee-82727dd922de

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Stammdaten

Auftraggeber
Auftraggebergemeinschaft von Städten und Gemeinden im Kreis Lippe, Schieder-Schwalenberg
Veröffentlicht
14.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
09310000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Zuschlagswert
11.189.434 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Auftraggebergemeinschaft der Städte Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Lügde und Schieder-Schwalenberg sowie die Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Extertal, Kalletal, Leopoldshöhe und Schlangen einschließlich der rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen der vorgenannten Kommunen schreiben die Stromlieferung an ihre Abnahmestellen gemeinsam aus. Ausschreibungsvolumen ca. 1.331 Abnahmestellen, ca. 17,2 GWh/Jahr, Aufteilung in 6 Lose, Lieferbeginn 01.01.2027

Lose

6 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2029

Vergabe-Status

Auftragnehmer (3)
BeSte Stadtwerke GmbH · Stadtwerke Brilon Energie GmbH · Stadtwerke Lemgo GmbH
Vertragsabschluss
28.07.2026
Zuschlagsentscheidung
17.07.2026
Angebotsspanne
3.748.181 – 3.860.081 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (3)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).