AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RNT7/documents) · Abgerufen am 03.09.2026 09:08 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/026a7399-0a4b-494c-840b-3090fcfa193b/

B6/B494 Ersatzneubau BW 5403

Notice-ID: 026a7399-0a4b-494c-840b-3090fcfa193b

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover, Hannover
Veröffentlicht
23.07.2026
Notice-Typ
Vorinformation
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45221111 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
16.631.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die B 6 verläuft im nordöstlichen Stadtgebiet Hildesheim-Drispenstedt über ein ca. 220 m langes Brückenbauwerk, Bauwerk 5403, welches eine Bahnstrecke der DB, den Kennedydamm (B 494) sowie die Heinrichstraße überspannt. Die B 6 verbindet in Hildesheim im Norden der Stadt den Hildesheimer Hafen mit der Anschlussstelle 62 - Hildesheim der BAB A7 im Westen. Das BW 5403 weist starke Mängel auf und muss erneuert werden. Im Zuge des Bauwerkneubaus wird der Brückenquerschnitt entsprechend den aktuellen Richtlinien angepasst. Des Weiteren ist für die Planung das Lichtraumprofil der Deutschen Bahn zu berücksichtigen. Oberleitungsarbeiten werden erforderlich.

Vertragslaufzeit

Periode
32 Monate

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).