AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 07:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0282a441-3ff6-4cbc-95cc-e36de38aa2d8/

ehem. Kraftwerk-Mitte in Dresden; KWM 26 Energiemuseum; VE 440 Elektro

Notice-ID: 0282a441-3ff6-4cbc-95cc-e36de38aa2d8 · Procedure-ID: bb024485-3670-4ad3-b707-25195b2e8e60

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Stammdaten

Auftraggeber
DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH, Dresden
Veröffentlicht
14.05.2025
Frist (Submission)
16.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45311200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH planen eine energetische Sanierung und Erweiterung des bestehenden Energiemuseums auf dem Kraftwerk Mitte Gelände in Dresden. Die Sanierung des Gebäudes dient der Aufwertung des Gebäudes als Museum. Der Neubau nimmt Büros, Foyer mit Veranstaltungsraum, eine Sanitäranlage sowie einen Erschließungskern auf. Vor dem Museum entsteht ein Vorplatz sowie eine Bestand und Neubau verbindende Außentreppenanlage. Die Gebäude haben folgende Abmessungen: • Bestandsgebäude L x B: ca. 28,00 m x 18,85 m • Neubau L x B: ca. 18,05 m x 17,50 m (27,00 m Auskragung 3.OG) Hier Leistungen der KG 440 - 450 vorgesehen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
17.06.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).