AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.07.2026 10:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/02a8a2b3-c9ca-498a-8227-561d899c3c1a/

Funktionalausschreibung (Planen+Bauen) für Neubau einer Dreifachsporthalle

Notice-ID: 02a8a2b3-c9ca-498a-8227-561d899c3c1a · Procedure-ID: 02a8a2b3-c9ca-498a-8227-561d899c3c1a

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Unterallgäu Hochbau, Mindelheim
Veröffentlicht
04.06.2026
Frist (Submission)
06.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45212225 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Zweckverband Berufliche Schulen Bad Wörishofen schreibt - zugleich im Wege der gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe für den Landkreis Unterallgäu (§ 4 VgV) die Planungs- und Bauleistungen für den Neubau einer Dreifachsporthalle auf dem Gelände der Berufs- und Beruflichen Schulen in der Oststraße 38, 86825 Bad Wörishofen (Fl. Nr. 1468, Gemarkung Bad Wörishofen) aus. Die Dreifachsporthalle wird zugleich den Beruflichen Schulen Bad Wörishofen (Aufwandsträger Zweckverband berufliche Schulen Bad Wörishofen) und der Zweigstelle der staatlichen Berufsschule Mindelheim mit Schwerpunkt im Hotel- und Tourismusgewerbe (Aufwandsträger Landkreis Unterallgäu) dienen. Die Nutzung wird zu ca. 70 % durch die Beruflichen Schulen Bad Wörishofen erfolgen.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).