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Energieverteiler
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr · Koblenz · Rheinland-Pfalz · Bundesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 Vergeben1🏆 Dönges · Wermelskirchen
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Los 2 Vergeben2🏆 Dönges · Wermelskirchen
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Los 3 Vergeben3🏆 Dönges · Wermelskirchen
- Dönges · Wermelskirchen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Dönges. Die übrigen 5 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Gegenstand der Beschaffung sind Stromverteilergerätesätze, die u.a. aus Baustromverteiler, Leitungsroller, Erdungsspieße und konfektionierte Kabel bestehen. Es ist beabsichtigt, Rahmenverträge über folgende Leistungsgegenstände zu schließen: •Festbeauftragung von 284 Verteilergerätesätze, 16 A, Form A1 (Wechselstrom) nach VG96950-08A0002 (nachfolgend: Verteilergerätesatz A1) •Abrufleistungen von bis zu 66 Verteilergerätesätze, 16 A, Form A1 (Wechselstrom) nach VG96950-08A0002 (nachfolgend: Verteilergerätesatz A1) •Festbeauftragung von 1211 Verteilergeräteausstattungen, elektrisch; 16 A, Form B 1 (Drehstrom); DS 230/400 V nach VG96950-03B1 (nachfolgend: Verteilergerätesatz B1) •Abrufleistungen von bis zu 89 Verteilergeräteausstattungen, elektrisch; 16 A, Form B 1 (Drehstrom); DS 230/400 V nach VG96950-03B1 (nachfolgend: Verteilergerätesatz B1) •Festbeauftragung von 2105 Verteilergerätesätze, 32 A, Form C 2 (Drehstrom) ; DS 300/400 V nach VG96950-03C2 (nachfolgend: Verteilergerätesatz C2) •Abrufleistungen von bis zu 95 Verteilergerätesätze, 32 A, Form C 2 (Drehstrom) ; DS 300/400 V nach VG96950-03C2 (nachfolgend: Verteilergerätesatz C2) •Festbeauftragung von 635 Verteilergerätesätze, 63 A, Form D 1 (Drehstrom) (nachfolgend: Verteilergerätesatz D1) •Abrufleistungen von bis zu 65 Verteilergerätesätze, 63 A, Form D 1 (Drehstrom) (nachfolgend: Verteilergerätesatz D1) •Festbeauftragung von 1774 Sätze konfektionierte Kabel nach VG96950-03G1 (Lieferumfang pro Satz: 1 konfektioniertes Kabel nach VG96927T013C004, 3 konfektionierte Kabel nach VG96927T013C003, 3 konfektionierte Kabel nach VG96927T013C006) (nachfolgend: G1-Satz) •Abrufleistungen von bis zu 46 Sätze konfektionierte Kabel nach VG96950-03G1( G1-Satz) •Festbeauftragung von 196 Sätze konfektionierte Kabel nach VG96950-03G2 (Lieferumfang pro Satz: 3 konfektionierte Kabel nach VG96927T013C004, 2 konfektionierte Kabel nach VG96927T013C003, 5 konfektionierte Kabel nach VG96927T013C006, 2 konfektionierte Kabel
Vollständige Beschreibung (2.914 Zeichen)
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Änderung des Terminplans
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
6 von 6 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 63 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Dönges1 Veröffentlichung
- 25.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 68 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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