AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 08:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/02dc61eb-6bb6-4697-991d-9fc9e77fa08d/

Lieferung von Leasingfahrzeugen verschiedener Fahrzeugklassen für das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Notice-ID: 02dc61eb-6bb6-4697-991d-9fc9e77fa08d · Procedure-ID: 70ff4c9d-8187-44b5-a1d2-f8a109003300

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Stammdaten

Auftraggeber
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Oldenburg
Veröffentlicht
07.11.2024
Frist (Submission)
16.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34100000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Auftrag umfasst die Lieferung von 7x Leasing von PKW - Kleinnutzfahrzeuge, 47x Leasing von PKW - Kompaktklasse Kombi, 4x Leasing von PKW - Kompaktklasse Kombi oder SUV elektrisch sowie, 5x Leasing von PKW - Mittelklasse Kombi für die LAVES -Zentrale, Oldenburg. Die Leasinglaufzeit soll 24 oder 36 Monate betragen. Die Auslieferung der Fahrzeuge erfolgt als Werksabholung oder beim nächstgelegenen Vertragshändler des Auftragnehmers, möglichst im April 2025. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.

Lose

4 Lose.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).