AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.07.2026 13:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/02e658b9-6dec-4c0b-b399-5b1bc7aa7ae7/

Reinigung der Dachfläche und Brückenabläufe auf der LEH Lövenich

Notice-ID: 02e658b9-6dec-4c0b-b399-5b1bc7aa7ae7 · Procedure-ID: 9a5debb2-9927-4efd-924a-6b262c93a94c

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland, Krefeld
Veröffentlicht
06.03.2026
Frist (Submission)
13.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90610000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen das Kehren der Servicewege sowie die Reinigung der Dachabläufe auf der Lärmschutzeinhausung (LEH) Lövenich an der BAB 1 im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Köln. Ziel der Ausschreibung ist es, ein qualifiziertes Fachunternehmen zu beauftragen, das in festgelegten Intervallen die Entwässerungseinrichtungen entlang der Servicewege reinigt. Diese Einrichtungen sind für die Verkehrssicherheit sowie die langfristige Erhaltung des Bauwerks von hoher Bedeutung. Durch die regelmäßige Reinigung sollen sowohl die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer dauerhaft verbessert als auch das Bauwerk nachhaltig geschützt werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2026
Ende
31.03.2032
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
53 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).