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Los 5.3: Elektrische Anlagen für die technische Terminalausstattung: Mittelspannungsanlagen, Tra-fo, Niederspannungshauptverteilung (NSHV) und Brandfrüherkennungsanlage
Contargo GmbH & Co. KG · Mannheim · Baden-Württemberg · Nachgeordnete Behörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 5.3: Elektrische Anlagen für die technische Terminalausstattung: Mittelspannungsanlagen, Tra-fo, Niederspannungshauptverteilung (NSHV) und Brandfrüherkennungsanlage🏆 SANS Gesellschaft für Systeme, Anlagen- und Netzbau mbH · Bexbach
- SANS Gesellschaft für Systeme, Anlagen- und Netzbau mbH · Bexbach Mittleres Unternehmen
Beschreibung
Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend die Lieferung, den Aufbau sowie den betriebsfertigen Anschluss der elektrischen Anlagen für die technische Terminalausstattung in Form von Mittelspannungsanlagen, Trafo, Niederspannungshauptverteilung (NSHV) und einer Brandfrüher-kennungsanlage als Los 5.3 im Rahmen der Erweiterung des Containerterminals F315 im Industriepark Frankfurt Höchst (IPH) europaweit aus.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Der niedrigste Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle führt das hiesige Ausschreibungsverfahren aufgrund von Auf-lagen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter haben daher keinen An-spruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftragge-ber gelten, sofern sich aus Gesetz oder Verordnung nichts anderes ergibt. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine Ausschreibung durchführt. Aufgrund dieses Hinweises wären sämtliche Kosten, die ggf. durch Einleitung eines dem-gemäß unstatthaften Verfahrens entstehen könnten, durch den Bieter zu tragen. Ein Nachprüfungsantrag wäre statthaftes Rechtsmittel, wenn - was nicht der Fall ist - das Kartellvergaberecht einschlägig wäre. Ein solcher ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer SANS Gesellschaft für Systeme, Anlagen- und Netzbau mbHZuschlagswert 1.729.934 €1 Veröffentlichung
- 05.03.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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