AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 08:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/02f59324-e6c0-476a-a3a9-eac7c110d263/

RV EDV-Verbrauch 2025

Notice-ID: 02f59324-e6c0-476a-a3a9-eac7c110d263 · Procedure-ID: f060aca5-9a7c-490a-b616-dfe3d9322793

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Stammdaten

Auftraggeber
Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;, München
Veröffentlicht
20.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
31000000 — Elektrische Ausrüstung
Branche
IT & Digitalisierung
Auftragsvolumen (Rahmen)
2.200.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die MPG hat einen regelmäßigen Bedarf an Lieferleistungen von EDV-Verbrauchsmaterial verschiedener Hersteller zum Betrieb ihrer IT-Hardware. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist daher der Abschluss einer Rahmenvereinbarungen ("RV", "Vertrag" oder "Vereinbarung") mit einem (1) Rahmenvertragspartner ( "Auftragnehmer", "AN" bzw. "RV-Partner"), der den Auftraggeber auf Abruf aus der RV bei der Auswahl von EDV-Verbrauchsmaterial unterstützen und ihn mit solchen versorgen. Der Leistungsumfang setzt sich jeweils aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: • Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG, • Veräußerung und Lieferung von EDV-Verbrauchsmaterial,

Vertragslaufzeit

Beginn
08.08.2025
Ende
28.01.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
05.08.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).