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Begleitende Leistungen für den Bau bzw. den Umbau zweier Liegenschaften bis zum Einzug (Architektur/Innenarchitektur)
Jobcenter Köln · Köln · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBegleitende Leistungen für den Bau bzw. den Umbau zweier Liegenschaften bis zum Einzug (Architektur/Innenarchitektur)Rahmen 241.830 €🏆 raumwandlerARCHITEKTEN · Trier
- raumwandlerARCHITEKTEN · Trier
Bieter-Übersicht: 10 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: raumwandlerARCHITEKTEN. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Währen der COVID19-Pandemie wurde das online-Angebot für Kund*innen des Auftraggebers deutlich ausgebaut. Beratung findet nun in Teilen online statt, Anträge können vollständig online gestellt werden. Die Kommunikation erfolgt effizient über digitale Kanäle. Auch bei den Mitarbeitenden im Jobcenter Köln hat sich durch die Möglichkeiten der digitalen Angebote die Arbeitsweise verändert. Prozesse werden dahingehend fortwährend angepasst. Räumliche und zeitliche Unterschiede zwischen Nachfrage und Bearbeitung werden digital weniger relevant. Mobiles Arbeiten ist mittlerweile beim Auftraggeber fest etabliert im Umfang von 50 Prozent. Beobachtungen zum so genannten Desk-Sharing wurden gesammelt. Das Jobcenter Köln hat seine Bedarfe analysiert und bewertet. Hierzu wurde das Jobcenter von einem externen Dienstleister beraten und im Prozess der Analyse unterstützt. Das Ergebnis ist wie folgt: Im 3. Quartal 2027 soll der Umzug in zwei (neue) Liegenschaften des Auftraggebers stattfinden. Eine Liegenschaft wird sich rechts- und eine linksrheinisch befinden. Insgesamt werden ca. 27.281 Quadratmeter benötigt. Rechtsrheinisch ca. 13.440 und linksrheinisch ca. 13.841 Quadratmeter. Dem Jobcenter liegen bereits von verschiedenen Projektentwicklern Angebote vor, die in den nächsten Monaten noch verifiziert werden. Es handelt sich zum einen um Neubauprojekte und zum anderen um die Umgestaltung bzw. den Umbau von bereits bestehenden und vom Jobcenter angemieteten Gebäuden. Ab Mietvertragsabschluss müssen der Bau bzw. Umbau von zwei Gebäuden durch eine*n Architekt*in bzw. Innenarchitekt*in begleitet werden. Die Mietverträge sollen voraussichtlich bis spätestens Ende 1. Quartal 2025 abgeschlossen sein. Als Mindestanforderung für die Leistungserbringung wird ein dreiköpfiges Projektteam aus Architekt*innen bzw. Innenarchitekt*innen auf Seiten des/der Auftragnehmer*in für die Vertragserfüllung vorausgesetzt.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Zuschlagserteilung ist für die 42. KW vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass es hier verfahrensbedingt zu Verzögerungen kommen kann. ****** Es sind mit dem Angebot (Formular 1) zusammen zwingend folgende Unterlagen einzureichen: 1. - das vollständig ausgefüllte Preisblatt, Formular 1.1 - Profil Personal, Formular 1.2 - Eigenerklärung Ausschlussgründe, Formular 5 - Eigenerklärung Referenzen, Formular 5.1 - Eigenerklärung Sanktionen Russland - CSX-59-Eigenerklaerung-Informationen-zum-Bieter, (Sofern einschlägig:) bei Bietergemeinschaften: - unterschriebene Bewerber*innen-/Bieter*innengemeinschaftserklärung, Formular 3, bei Unteraufträgen/Eignungsleihe - Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 4.1 - bei Eignungsleihe zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer*in/Eignungsleiher*in, Formular 4.2. 2. Sonstige Nachweise/Unterlagen - Leistungskonzept laut Vergabeunterlagen und Bewertungsmatrix inkl. Wertungshinweisen - Lebenslauf, Urkunden der Studienabschlüsse, ggf. Zertifikate des vorgesehenen Projektteams als Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderung eines dreiköpfigen Projektteams mit der erforderlichen Berufsausbildung (jeweils in Kopie) ***** Der Auftraggeber behält sich vor, Bieterfragen auch nach Ablauf der 5.1.11 genannten Frist zu beantworten.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Konzeption der Leistungserbringung 1050 %Qualität
Details entnehmen Sie bitte der Unterlage 8.1 Bewertungsmatrix und Wertungshinweise. Abrufbar unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y94H77V/documents
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Angebotspreis 450 %Preis
Details entnehmen Sie bitte der Unterlage 8.1 Bewertungsmatrix und Wertungshinweise. Abrufbar unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y94H77V/documents
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Jobcenter Köln als Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Bundes unter der unter 8.1 ORG-0002 genannten Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Verstöße gegen § 134 GWB können binnen 30 Tagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 43 Tage nach Fristende
Auftragnehmer raumwandlerARCHITEKTENAuftragsvolumen (Rahmen) 241.830 €1 Veröffentlichung
- 29.10.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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