Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Ausgelaufen Lieferauftrag Gesundheitswesen & Medizintechnik EU-Oberschwelle

1701-AS-Telematik

BWI GmbH · Berlin · Nordrhein-Westfalen

Beschreibung

Die BWI GmbH erwägt einen Rahmenvertrag über Telematik-Infrastruktur (bestehend aus Hardware- und Softwarekomponenten sowie aufwandsbezogenen Dienstleistungs-Kontingenten) für die Bundeswehrkrankenhäuser, die Marine und die regionalen Sanitätseinrichtungen inklusive der dazugehörigen Serviceleistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach §§ 14 Abs. 3 Nr. 2 und 3 VgV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren abgeschlossen. Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Plattform für Gesundheitsanwendungen in Deutschland. Die Bundeswehrzentralkramkenhäuser (Bw(Z)Krhs) verwenden die Telematik-Infrastruktur gemäß den einschlägigen Bestimmung der gematik. Diese besteht aus Konnektoren und Kartenterminals. Es ist das Ziel die bestehende Telematik-Infrastruktur mit allen Komponenten und Applikationen fortzuführen, in anderen Gesundheitsbereichen des Kunden Bundeswehr aufzubauen und nach den Wünschen des Kunden sowie den Anforderungen der gematik auszubauen.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Gesundheitswesen & Medizintechnik

Vergabe eines Rahmenvertrags für Telematik-Infrastruktur (Hardware, Software, Dienstleistungen) für Einrichtungen der Bundeswehr.

Der Vertrag hat eine Laufzeit von maximal 4 Jahren und erfordert die Einhaltung der gematik-Standards. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Preiseinschätzung

Basierend auf 304 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 218.307 €
Median 399.947 €
Oberes Quartil 908.813 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Hoch
Auftraggeber BWI GmbH
Standort Berlin, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 27.10.2025
CPV-Code 32441300
Nachrichten- und Rundfunktechnik (Was ist das?)
Erfüllungsort Bonn
Laufzeit 24 Monate
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Veröffentlicht vor 174 Tagen, keine Frist und kein Ergebnis erfasst.

Ø Bieter in der Branche 3.2

Historischer Durchschnitt aus 15.107 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 83%

Anteil der erfassten Verfahren in Gesundheitswesen & Medizintechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 15.659 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 25 Tage
Schätzwert-Abweichung -6%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers BWI GmbH. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)