AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/031e06b2-92dd-458a-b975-48f1741cb813) · Abgerufen am 22.09.2026 05:14 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/031e06b2-92dd-458a-b975-48f1741cb813/

Automatisierung Anstellsysteme

Notice-ID: 031e06b2-92dd-458a-b975-48f1741cb813 · Procedure-ID: b1b7887a-4867-4cef-a8ae-b91602477ce4

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Flughafen Hamburg GmbH, Hamburg
Veröffentlicht
06.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34997000 — Transportmittel
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Ziel der Flughafen Hamburg GmbH ist es, im Rahmen dieser Ausschreibung die Ausweitung automatisierter Anstellsysteme am gesamten Standort umzusetzen. Hierzu sollen technische Komponenten in die bestehenden Flächen integriert werden, um auf Basis vorgegebener Parameter eine automatisierte Unterstützung der Passagiersteuerung zu ermöglichen. Im Fokus steht der Einsatz eines Systems, das mithilfe motorisierter Schwenktüren den Personenfluss in Warteschlangen automatisch steuert und so eine bedarfsgerechte, effiziente Lenkung der Passagierströme sicherstellt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
30.09.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Via Guide GmbH
Vertragsabschluss
03.09.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Finanzbehörde, Interner Service und Steuerung, Vergabekammer (Abt. 14), Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).