AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YDCDYR8V95NN/documents) · Abgerufen am 10.10.2026 08:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0321789b-8bea-491c-96fc-ac3fdafe15cc/

Reinigungsdienstleistung ZUE Wegberg

Notice-ID: 0321789b-8bea-491c-96fc-ac3fdafe15cc · Procedure-ID: ecd62f93-a717-45b3-a5ec-65fc66e9cf73

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Stammdaten

Auftraggeber
Bezirksregierung Köln, Köln
Veröffentlicht
27.09.2026
Frist (Submission)
27.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911100 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Auftragnehmer ist für die Reinigung der Aufnahmeeinrichtung und damit zusammenhängende Leistungen verantwortlich. Ziele der Reinigungsdienstleistung sind - kurzfristig eine angenehme und hygienisch unbedenkliche Lebensumgebung zu schaffen, - mittelfristig stärkeren Verschmutzungen (z.B. in Fluren, Küchen und Sanitärräumen) vorzu-beugen und - langfristig den Wert von Einrichtung und Zimmern zu erhalten. - Endreinigungen etwaiger Baustellen zum Abschluss von Bauarbeiten des Auftraggebers und Renovierungsarbeiten des Auftraggebers sind nicht durch den Auftragnehmer zu leisten.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2027
Ende
31.01.2029
Verlängerungsoption
bis zu 4× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
34 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).