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Heizung / Kälte (VE 27) im Zuge der Baumaßnahme "2603_UKM 1.4 Umbau Zentral OP am Standort Marburg, Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Baldingerstraße, 35043 Marburg
Uniklinikum Gießen und Marburg GmbH · Gießen · Hessen · Nachgeordnete Behörde
Angebote bis 02.11.2026, 10:00 Uhr (noch 38 Tage)
Beschreibung
Die geplante Baumaßnahme umfasst die Sanierung und Erweiterung der bestehenden OP-Abteilung in Ebene -2 des Universitätsklinikums in Marburg. Mit der Neustrukturierung des OP-Betriebes und der einhergehenden Optimierung der Wegeführung innerhalb der Behandlungsebene erfolgt eine Verbesserung der organisatorischen Struktur. Neben der Kapazitätserweiterung, unter Einbeziehung der Fläche der ehem. Notaufnahme, und der strukturellen Optimierung soll an Stelle der jetzigen OPs 11-13 ein Hybrid-OP mit angeschlossenem MRT entstehen. Im geplanten Baufeld befinden sich die in Betrieb befindliche OP-Abteilung und die bereits zurückgebaute, ehemalige Notaufnahme der Universitätsklinik Marburg. Die Baumaßnahme wird in 3 Bauabschnitten, parallel zur Beibehaltung des täglichen OP-Betriebs, durchgeführt. Außerdem wird der Bereich der ehemaligen Intensivstation I1 zum Aufwachraum umgebaut. In Ebene -3 sind Umbaumaßnahmen für die Lüftungstechnik erforderlich. Ebenfalls für die Lüftungstechnik wird auf dem Dach ein Wetterschutz errichtet. Besondere Umstände: Der Umbau wird bei laufendem Klinik-Betrieb in freigezogenen Teilbereichen abschnittsweise stattfinden. Die hieraus resultierenden Beeinträchtigungen des Bauablaufs sind in die Preise einzukalkulieren.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Errichtung von Heizungs- und Kälteanlagen im Zuge des Umbaus der Zentralen OP-Abteilung.
- Die Baumaßnahme findet bei laufendem Klinikbetrieb in mehreren Bauabschnitten statt.
- Besondere Berücksichtigung von Betriebsbeeinträchtigungen und deren Einpreisung ist erforderlich.
- Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung für Bauleistungen.
Die Ausschreibung betrifft den Heizungs- und Kälteanlagenbau im Rahmen des Umbaus der Zentralen OP-Abteilung am Universitätsklinikum Marburg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 Pkt.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
8.1.1 Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bewerber müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise (Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes) die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. Der entsprechende Nachweis kann z.B. als Eintragung der Handelsregisternummer nebst Registergericht auf dem Formblatt 124 (Bestandteil der Anlage 04) alternativ als Scan oder Auszug der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Nachweise (z.B. Registerauszüge) darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Nachweismöglichkeiten unberührt. (Vgl. Anlage 01 Anschreiben, Ziff. 8.1.1)
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
8.2.1 Versicherungsschutz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bestehende Betriebs- und Vermögenshaftpflichtversicherung des Bieters oder die Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. In beiden Fällen verbunden mit der Zusage, dass der Versicherungsschutz im Zuschlagsfall für die Gesamtvertragszeit zzgl. Gewährleitungsphase aufrechterhalten wird. Für Bietergemeinschaften muss die Erklärung die gesamte Tätigkeit der Bietergemeinschaft umfassen, eine Versicherung oder Erklärung allein für das federführende Mitglied ist nicht ausreichend. Die Erklärung hat auf dem Vordruck "Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung" (Bestandteil der Anlage 04) zu erfolgen. Mindestanforderungen: Versicherungsschutz mit mindestens folgenden Kriterien und Mindestdeckungssummen: - Personenschäden: 3,0 Mio. EUR (2-fach maximiert pro Jahr) - Sachschäden: 3,0 Mio. EUR (2-fach maximiert pro Jahr) - Sonstige Schäden: 1,0 Mio. EUR (2-fach maximiert pro Jahr) (vgl. Anlage 01 Anschreiben Ziff. 8.2.1)
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Gesamtjahresumsatz
8.2.2 Umsatz (Gesamtumsatz) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über (1.) den Gesamtumsatz in EUR (netto) und (2.) den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Tätigkeitsbereich des Auftrags: Heizung / Kälte Ausführung von Heizungs- und Kälteinstallationsarbeiten einschließlich der erforderlichen Demontage-, Rückbau-, Schutz-, Baustelleneinrichtungsarbeiten sowie Wartungs- und Inspektionsleistungen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Die Erklärung hat auf dem Formblatt 124 (Bestandteil der Anlage 04) erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt und deren Werte addiert. Weitergehende Nachweismöglichkeiten bleiben unberührt. Mindestanforderungen: Netto EUR 500.000 Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (vgl. Anlage 01 Anschreiben, Ziff. 8.2.2)
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
8.2.2 Umsatz (Spezifischer Umsatz) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über (1.) den Gesamtumsatz in EUR (netto) und (2.) den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Tätigkeitsbereich des Auftrags: Heizung / Kälte Ausführung von Heizungs- und Kälteinstallationsarbeiten einschließlich der erforderlichen Demontage-, Rückbau-, Schutz-, Baustelleneinrichtungsarbeiten sowie Wartungs- und Inspektionsleistungen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Die Erklärung hat auf dem Formblatt 124 (Bestandteil der Anlage 04) erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt und deren Werte addiert. Weitergehende Nachweismöglichkeiten bleiben unberührt. Mindestanforderungen: Netto EUR 500.000 Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (vgl. Anlage 01 Anschreiben, Ziff. 8.2.2)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
8.3.1 Referenzen (Heizungs-/Kältearbeiten) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zwei geeignete Referenzen des Unternehmens des Bieters über früher ausgeführte und abgeschlossene Aufträge im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags, die mit den zu vergebenen Leistungen hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Tätigkeitsbereich des Auftrags: Heizung / Kälte Ausführung von Heizungs- und Kälteinstallationsarbeiten einschließlich der erforderlichen Demontage-, Rückbau-, Schutz-, Baustelleneinrichtungsarbeiten sowie Wartungs- und Inspektionsleistungen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Es werden Referenzen vergleichbarer Bauvorhaben aus den letzten 5 Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum) berücksichtigt. Jede Referenz ist mit Referenzkunde (namentlich bezeichneter Ansprechpartner mit Telefon / E-Mail) sowie Erbringungszeitraum, Auftragssumme und Erläuterung anzugeben. Die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis sind zu bescheinigen. Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen beim Referenzkunden zu überprüfen. Die Erklärung hat auf dem Formblatt 444 (Bestandteil der Anlage 04) zu erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck Referenzen für jedes Mitglied gesondert vorzulegen (zur Bewertung werden die Werte addiert. Mindestanforderungen: Mindestens eine Referenz muss Heizungs- / Kältearbeiten während des laufenden Betriebs (1) in einem Krankenhaus oder (2) in einer anderen Einrichtung des Gesundheitsbereichs mit entsprechend hohen Anforderungen an Hygiene, Staubschutz und Aufrechterhaltung sensibler Nutzungen betreffen. (vgl. Anlage 01 Anschreiben, Ziff. 8.3.1)
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
8.3.2 Deutsche Sprache (Eigenerklärung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bei der Durchführung sowohl des Vergabeverfahrens als auch des vergebenen Vertrages gilt ausschließlich die deutsche Sprache. Der Bieter erklärt, dass die für die Ausführung des Auftrags verantwortlichen und gegenüber dem Auftraggeber handelnden Personen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Auf der Baustelle muss mind. eine Person (Bauleitung oder Vorarbeiter) mit Sprachniveau mind. B1 anwesend sein. Die Erklärung hat in der "Zusatzerklärung zur Eignung" (Bestandteil der Anlage 04) zu erfolgen. (vgl. Anlage 01 Anschreiben, Ziff. 8.3.2)
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
8.3.2 Deutsche Sprache (Zertifikat oder Qualifikationsnachweis) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Ergänzend zur vorgenannten Eigenerklärung zum Punkt 8.3.2 Deutsche Sprache: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein entsprechendes Zertifikat oder Qualifikationsnachweis (z. B. Goethe-Zertifikat B1, telc) vorzulegen. (vgl. Anlage 01 Anschreiben, Ziff. 8.3.2)
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
8.3.3 Anzahl Arbeitskräfte (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat nach Öffnung der Angebote im Rahmen der Eignungsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle den Nachweis zu erbringen, dass er über genügend Arbeitskräfte für die Ausführung des Auftrags verfügt. (vgl. Anlage 01 Anschreiben, Ziff. 8.3.3)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 38 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 02.11.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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