AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.04.2026 13:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/032c47b2-42ad-4e9e-843a-cbc9eb47c748/

Generalsanierung und Erw. Grund- und Mittelschule Goldbach, BA 2; Sanitärinstallation

Notice-ID: 032c47b2-42ad-4e9e-843a-cbc9eb47c748 · Procedure-ID: e6be96d6-b683-4b3d-bfea-debf9e58c18d

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Stammdaten

Auftraggeber
Markt Goldbach, Goldbach
Veröffentlicht
05.04.2025
Frist (Submission)
08.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45232460 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

BA 2 Sanitär Grundschule Bestand LV 4215 - 9 St. Waschtische, davon 1 St. beh. Waschtische - 9 St. WCs, davon 1 St. beh. WC - 60 St. sanitäre Hygiene Einrichtungen (bauseits) - 290 m Edelstahlrohr DN 15-32, PWC, PWH, PWH-Z. - 100 m Metallverbundrohr DN 12-32, Zisternen-Wasser - 4 St. Trinkwasser-Hygienespülung - 240 m Abwasserleitungen aus Guss muffenlos, DN 50-150 - Anschluss an bestehenden TW-Hauptverteiler - Trinkwasser-Desinfektionsanlagen Umzug, Anpassungsarbeiten, Inbetriebnahme. - Demontagen von Rohrleitungen einschl. Dämmung nicht schadstoffbel., techn. Einrichtungen - Löschwasserleitung Kupplung DN 50 und DN 80, trocken und zwei Einspeiseschränke.

Vertragslaufzeit

Beginn
05.08.2025
Ende
30.10.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
77 Tage

Verfahrensverlauf — alle 6 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).