Archaeology Inspection OW4
KI Es handelt sich um eine Ausschreibung für archäologische Untersuchungen im Rahmen des Offshore-Projekts OstWind4.
Entwicklungsträger Potsdam GmbH Treuhänder der Stadt · Potsdam · Brandenburg · Öffentliches Unternehmen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Um- und Ausbau Bundesstraße 2, Entwicklungsbereich Krampnitz
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Fristverlängerung, Austausch Vergabeunterlagen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Die Bewertung des Grabungskonzeptes erfolgt durch die Untere Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Potsdam im Benehmen mit dem Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum - BLDAM als Denkmalfachbehörde. Entsprechend den Auflagen der vorliegenden denkmalrechtlichen Erlaubnisse der Unteren Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Potsdam für die Arbeiten im Planungsgebiet B2 (Aktenzeichen 10146-2022-69, aktualisiert am 06.01.2026) ist ein fachliches und logistisches Konzept zur Ausführung der archäologischen Maßnahmen zu erarbeiten und der Unteren Denkmalschutzbehörde zur Zustimmung vorzulegen. Das Grabungskonzept muss sich über die Gesamtfläche gemäß den bereitgestellten Übersichtsplänen erstrecken und Angaben zum einzusetzenden archäologischen Fachpersonal (Grabungsleitung) enthalten. Das Grabungskonzept wird durch die Vergabestelle sowohl der Unteren Denkmalschutzbehörde als auch der Denkmalfachbehörde übermittelt. Die Denkmalfachbehörde (BLDAM) ist berechtigt, ihre Zustimmung zu versagen, wenn das vorgeschlagene Fachpersonal nach fachbehördlicher Einschätzung nicht die Gewähr dafür bietet, dass die archäologischen Maßnahmen wissenschaftlich-methodisch und technisch sachgerecht durchgeführt werden. Maßgebend sind die "Richtlinien zur Grabungsdokumentation" der Denkmalfachbehörde in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit den Festlegungen zur Dokumentation in den bodendenkmalpflegerischen Nebenbestimmungen der denkmalrechtlichen Erlaubnis. Das Ausgrabungskonzept sollte folgende Punkte umfassen und sollte in folgender Reihenfolge gegliedert werden: - Erläuterung des Bauvorhabens mit allen geplanten Eingriffen sowie Eingriffstiefen - Beschreibung des Untersuchungsgegenstandes, Lageplan - Forschungs- und Quellenstand (u. a. vorangegangene Voruntersuchungen wie Prospektionen) - erwartete Befundlage und wissenschaftliche Bewertung - geplante Vorgehensweise/Arbeitsabläufe - Maschineneinsatz (vorgesehenes Volumen Baggereinsatz, Abraum-management etc.) - Personaleinsatz (Teamgröße, Leiter, Stellvertreter, ggf. Benennung externer Fachleute) - Ausstattung (z. B. Fotoausrüstung, Maschinen, Metallsonde, eingesetzte Software) - Grabungs- und Dokumentationstechniken (Verfahren, Geräteeinsatz) - Fundversorgung (z. B. Fundbeschriftung) - Probenentnahme (u. a. Schnellanalysen zur Klärung der Erhaltung von Makroresten)
Das geringste Angebot erhält die volle Punktzahl. Die Bewertung der übrigen Angebote erfolgt nach der Formel: "Angebotspreis Bestbieter / Angebotspreis Bieter x Maximalpunktzahl"
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntniserlangung gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftrag wurde zugeschlagen · 124 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
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Basierend auf 222 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Es handelt sich um eine Ausschreibung für archäologische Untersuchungen im Rahmen des Offshore-Projekts OstWind4.
KI Die Ausschreibung betrifft archäologische Voruntersuchungen im Rahmen von Bodenabtrag und Ausgrabungen in zwei Sondagebereichen.
KI Die Stadt Bad Münstereifel sucht eine Rahmenvereinbarung für archäologische Baubegleitung im gesamten Stadtgebiet im Zuge des Wiederaufbaus nach der Hochwasserkatastrophe 2021.
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