AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Kleinteilige Planungsleistungen (Rahmenvereinbarung) für Fachplanung Technische Ausrüstung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10), Berlin
- Veröffentlicht
- 14.02.2024
- Frist (Submission)
- 18.03.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 41.521.303 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rahmen-Maximum
- 49.825.564 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Kleinteilige Planungsleistungen (Rahmenvereinbarung) Los 1 Fachplanung Technische Ausrüstung mit den spezifischen Anforderungen der Planung von Heizung, Klima, Lüftung und Sanitär (bundesweit) für Einzelabrufe bis 100 T€ Netto Honorar unter Anwendung der BIM-Methodik und Los 2 Fachplanung Technische Ausrüstung mit den spezifischen Anforderungen der Planung von Heizung, Klima, Lüftung und Sanitär (bundesweit) für Einzelabrufe bis 50 T€ Netto Honorar als konventionelle Planung
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Los 1 Kleinteilige Planungsleistungen (Rahmenvereinbarung) für Fachplanung Technische Ausrüstung mit den spezifischen Anforderungen der Planung von Heizung, Klima, Lüftung und Sanitär (bundesweit) für
- Geschätzter Wert
- 29.064.912 €
Los 2 — Los 2 Kleinteilige Planungsleistungen (Rahmenvereinbarung) für Fachplanung Technische Ausrüstung mit den spezifischen Anforderungen der Planung von Heizung, Klima, Lüftung und Sanitär (bundesweit) für
- Geschätzter Wert
- 12.456.391 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 19.08.2024
- Ende
- 30.08.2026
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 18.03.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.